
Der Bankberater tritt als Vertretung für die Bank auf und ist bei der Produktauswahl meist an das Angebot des Arbeitgebers gebunden. Er schließt Geschäfte zwischen der Bank und Ihnen als Kunde. Zu den Geschäften zählen unter anderem Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Finanzkommissions-, Depot-, Investment-, Giro- und E-Geld-Geschäfte.
Der Bankberater ist meist angestellt. Er bekommt ein laufendes Gehalt sowie erfolgsabhängige Zahlungen, die oft an den Verkauf bestimmter Produkte gebunden sind.
Bei einigen Banken ist der Berater auch direkt an den Vertriebsprovisionen für bestimmte Produkte beteiligt und/oder kann unter anderem Investmentfonds und Lebensversicherungen von anderen Anbietern verkaufen.
Die Beratung hat stets nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, die im Kreditwesengesetz (KWG) niedergeschrieben sind, und nach besten Gewissen des Beraters zu erfolgen. Der Bankberater hat eine Erlaubnis nach § 32 KWG, die er durch das stellvertretene Kreditinstitut erhält.