
Der Finanzierungsvermittler vermittelt Finanzierungsangebote (verstärkt Immobiliendarlehen) an seine Kunden.
Unter Verwendung der vom Kunden angegebenen Daten, werden die im Einzelfall aktuell günstigsten Konditionen der Partnerbanken ermittelt, wobei die jeweils durch die Banken vorgegebenen Entscheidungskriterien zur Kreditvergabe berücksichtigt werden.
Die Entscheidung über die Kreditvergabe und das Zustandekommen eines konkreten Darlehensvertrages trifft ausschließlich die jeweilige Partnerbank und kann von dem Finanzierungsvermittler nicht beeinflusst werden. Der Darlehensvertrag wird vom Kunden direkt mit dem jeweiligen Kreditinstitut abgeschlossen.
Der Finanzierungsvermittler benötigt eine Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO).