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Honorarberater

Der Honorarberater versteht seine Tätigkeit nach § 93 Handelsgesetzbuch (HGB) als Sachwalter des Kunden, das heißt der Auftraggeber ist immer der Kunde, dessen Interessen vertreten werden.

Der Honorarberater kann sich der gesamten Produktpalette des Marktes bedienen und kann daher die Produkte anbieten, die für die jeweilige Kundenberatung relevant sind.

Die Vergütung erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand. Er legt offene und versteckte Provisionen oder sonstige Vergütungen der Produktanbieter offen und leitet sie ganz oder teilweise an die Kunden weiter. Sollte ausnahmsweise ein provisionsfreies Produkt für den Kunden ungünstiger sein, kann auf ein Produkt mit Provisionszahlung zurückgegriffen werden. In diesem Fall zahlt der Kunde kein Honorar. Der Honorarberater erhält dann eine Provision vom Anbieter.

Der Honorarberater (Verbund deutscher Honorarberater) muss über fünf Jahre Berufspraxis haben, sowie eine Ausbildung zum Finanzwirt, bzw. Master of Financial Consultant machen und an einer laufenden Fortbildung mit Prüfung für Honorarberater teilnehmen. Die Marktkenntnis liegt meist über der des Maklers, da die Honorarberatungstarife mit genutzt werden. Der Honorarberater haftet für eine Falschberatung persönlich.

 
(12.03.2010 05:27:23, 0.2008 s)