

Im Jahr 2007 lag die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 42.750 Euro, monatlich also bei 3.562,50 Euro. Die monatlichen Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Mittels einer Beihilfe erfolgt eine Beteiligung bei Krankheitskosten durch die Behörde, die einem gesetzlich vorgesetzt ist (Dienstherr). Diese ist je nach Art und Sitz des Dienstherrn prozentual aufgeteilt. Anspruch auf Beihilfe haben Richter, Beamte und deren Angehörige. Eventuelle Lücken können durch Sonderpolicen abgesichert werden. Hierfür gelten allerdings auch spezielle Beamtentarife, die in der Regel kostengünstiger sind.
Da sich die Beiträge bei der Privaten Krankenversicherung nach dem individuellen Risiko des Versicherungsnehmers richten, spricht man vom so genannten Individualitätsprinzip. Das individuelle Risiko bestimmt sich je nach Geschlecht, Alter und eventuellen Vorerkrankungen. Bei leichteren Vorerkrankungen, wie etwa Bluthochdruck, wird meist ein Risikozuschlag berechnet. Dagegen wird die Aufnahme in eine PKV bei schwereren Vorerkrankungen in der Regel abgelehnt.
Die Tarife für die Private Krankenversicherung sind gesetzlich nicht geregelt und können mitunter sehr voneinander abweichen. Der Beitritt ist generell freiwillig. Eine Vollversicherung kann man aber nur dann abschließen, wenn das jährliche Bruttoeinkommen 47.700 Euro pro Jahr bzw. 3.975 Euro monatlich überschreitet. Ausgenommen sind Beamte, Freiberufler und Selbständige. Diese haben generell die Wahl, ob sie eine Private Krankenversicherung wählen oder sich gesetzlich versichern wollen.
Liegt beim Versicherten durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Krankheitsrisiko vor, können für die Annahme des Antrages in eine PKV besondere Bedingungen, also eine so genannte Erschwerung in Form eines Risikozuschlages oder gar eines Ausschlusses, gelten. Dies kann dauerhaft oder mit der Zusage auf eine erneute Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden.
In Deutschland gilt, dass grundsätzlich jeder, der weniger als 47.700 Euro brutto im Jahr verdient, in eine Gesetzliche Krankenversicherung eintreten muss. Wie oben bereits erwähnt haben Beamte, Freiberufler und Selbstständige die freie Wahl, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten.
Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung von Pflegebedürftigkeit, vor allem im Alter. Für Personen, die freiwillig in die Gesetzliche Krankenkasse eintreten, gibt es die Möglichkeit, sich auch in der Gesetzlichen Pflegeversicherung abzusichern. Allerdings kann eine Pflegeversicherung auch bei einem Privatunternehmen gewählt werden. Personen, die in der Privaten Krankenversicherung voll versichert sind, müssen jedoch Mitglied in einer Privaten Pflegeversicherung werden.
Wenn Sie sich entscheiden in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, kann eine private Zusatzversicherung Sie unterstützend absichern.
Grundregeln für Krankenversicherung
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