

Festgeld
Beim Festgeld handelt es sich um eine zeitlich befristete Geldeinlage, die bei Banken auf eine im Vorfeld festgelegte Laufzeit (mindestens 30 Tage bzw. 1 Monat) angelegt wird. Die jeweiligen Zinsen richten sich nach den Sätzen am Geldmarkt (als Referenzzinssatz gilt hier meist der EURIBOR) für vergleichbare Fristen.
EURIBOR
Hierbei handelt sich um den Zinssatz, den europäische Banken untereinander beim Handel von Einlagen mit festgelegter Laufzeit von einer Woche sowie zwischen einem und zwölf Monaten verlangen.
Tagesgeld
Unter Tagesgeld versteht man eine sehr flexible Form der Geldanlage. Die Anlagesumme wird zu den gerade aktuellen Konditionen auf einem Tagesgeldkonto festgelegt. Die Verzinsung ist in der Regel deutlich höher als beim klassischen Sparbuch, kann sich aber je nach Geldmarktlage auch nach oben oder unten verändern. Das Risiko bleibt dennoch gering, da das Geld jederzeit verfügbar bleibt. Tagesgeldkonten eignen sich sehr gut zum kurzfristigen Geld parken, können jedoch nicht für den üblichen Zahlungsverkehr (z.B. Überweisungen) verwendet werden.
Sparbuch / Sparkonto
Das Sparbuch dient der Eintragung von Ersparnissen des Bankkunden auf seinem Sparkonto. Dieses Konto kann man als Guthabenkonto betrachten, es kann also im Gegensatz zum Girokonto nicht überzogen werden und dient der Möglichkeit zu sparen. Geldbeträge auf Sparkonten sind einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten unterworfen, d.h. es ist möglich, monatlich nur bis zu EUR 2000,- abzuheben. Höhere Beträge müssen hingegen drei Monate vor Verfügung gekündigt werden. Die Verzinsung des Geldes auf dem Sparkonto liegt heutzutage meist bei einem halben Prozent.
Referenzkonto
Da beispielsweise ein Tagesgeldkonto nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt ist, muss stets ein so genanntes Referenzkonto angegeben werden. Meist handelt es sich hierbei um das Girokonto. Da man das Geld nicht direkt an einem Automaten vom Tagesgeldkonto abheben kann, ist zunächst ein Übertrag vom Tagesgeldkonto auf das Referenzkonto nötig.
Vorschusszinsen
Vorschusszinsen werden für die vorzeitige Verfügung von Spareinlagen (z.B. Sparkonten) mit vereinbarter Kündigungsfrist berechnet und von den Habenzinsen abgezogen. Sie betragen ein Viertel der Guthabenzinsen und werden maximal für zweieinhalb Jahre berechnet.
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