

Bonität/Kreditwürdigkeit
Im Allgemeinen versteht man unter Bonität oder auch Kreditwürdigkeit die Fähigkeit einer Person, die einen Kredit in Anspruch nehmen möchte, die hieraus entstehenden Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Anders ausgedrückt sind Kunden dann kreditwürdig, wenn man von Ihnen eine ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung aus dem Kreditvertrag erwarten kann. Man unterscheidet zwischen der personellen und der materiellen Kreditwürdigkeit. Zur persönlichen Kreditwürdigkeit zählen Eigenschaften wie zum Beispiel die berufliche Stellung oder aber die persönlichen und familiären Verhältnisse. Bei der materiellen Prüfung werden unter anderem das Einkommen und die Vermögensverhältnisse herangezogen.
Effektivzins
Der effektive Zinssatz bezeichnet die tatsächlichen jährlichen Kreditkosten, die der Kreditnehmer bezahlen muss. Er weicht in der Regel von dem im Kreditvertrag enthaltenen Nominalzins ab. In die Berechnung des Effektivzinses werden insbesondere das Agio bzw. Disagio, der Nominalzins, die Bearbeitungsgebühren, die Kreditvermittlungskosten und die Prämien für evtl. Restschuldversicherungen einbezogen.
Agio bzw. Disagio
Unter Agio versteht man einen prozentuellen Aufschlag auf die im Kreditvertrag vereinbarte Summe. Das bedeutet, der vertraglich festgeschriebene Nominalbetrag wird an den Kunden ausbezahlt, dieser ist dann inklusive des Agios, in Form von Zinsen, Bearbeitungsgebühren, etc., an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Bei der Auszahlung eines Darlehens kann auch ein Disagio vereinbart werden. Das bedeutet, dass der im Kreditvertrag vereinbarte Betrag höher ist als der tatsächlich ausgezahlte Betrag. Das Disagio ist folglich nichts anderes als ein vorweggenommener Zins.
Restschuldversicherung
Mit dem Abschluss einer Restschuldversicherung bekommt der Kreditnehmer die Möglichkeit, sich gegen unvorhergesehene Risiken wie z.B. Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod abzusichern. Durch eine Restschuldversicherung ist folglich sowohl der Kreditnehmer als auch der Kreditgeber geschützt.
Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung ist eine Versicherung nur für den Todesfall. Bei Erleben wird die Versicherungssumme nicht ausgezahlt. Sie hat eine zeitlich begrenzte Versicherungsdauer. Im Falle des Todes des Kreditnehmers wird die Restschuld durch die Versicherung getilgt. Häufig wird dies von der Bank als Sicherheit verlangt. Informieren Sie sich hier sehr genau uns passen Sie auf bei Angeboten für Umschuldungen und Kettenkrediten.
Grundregeln für Verbraucherkredit
Wichtige Grundregeln für das Thema Verbraucherkredit
Drei Schritte auf dem Weg zu Ihrem persönlichen Kredit
Tipps für ein erfolgreiches Beratungsgespräch
Die wichtigsten Begriffe rund um den Verbraucherkredit