
Vermögensverwalter werden auch unabhängige Finanzportfolioverwalter genannt und sind Beauftragte des Kunden und haben nur deren Interessen zu wahren. Sie schließen mit ihren Kunden einen speziellen Vermögensverwaltungsvertrag ab, der vorgibt wie das Kundenvermögen investiert werden soll.
Der Vermögensverwalter darf auf der Basis einer so genannten Dispositions-Vollmacht eigenständig konkrete Anlageentscheidungen für das ihm anvertraute Kundenvermögen treffen.
Es gibt in Deutschland etwa 500 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassene Vermögensverwalter. Zu den Vermögensverwaltern zählen auch rund 350 freie Vermögensverwalter, die ihr Geschäft ohne Zugehörigkeit beispielsweise zu einer Bank betreiben.
Der Vermögensverwalter bekommt für seine Beratung und Betreuung vom Kunden ein Honorar, das unter anderem nach Höhe des Vermögens und Anlageerfolg gestaffelt ist.
Bei der Auswahl des Vermögensverwalters sollte der Anleger auf die Gebührenstruktur achten. Verdient der Vermögensverwalter an jeder Umschichtung mit oder bekommt er eine vom verwalteten Vermögen abhängige Vergütung oder erhält er einen Anteil am erzielten Gewinn. Er muss offene und versteckte Provisionen oder sonstige Vergütungen der Produktgeber darlegen und leitet diese meist an seine Kunden weiter.
Anbieter sollten eine Zulassung durch die BaFin - §32 Abs. 1 Kreditwesengesetz - vorweisen können. Die Mitgliedschaft in einem Verband, zum Beispiel im Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV), signalisiert dem Anleger zusätzlich, dass der betreffende Vermögensverwalter sich den Regeln eines Ehrenkodex unterwirft.