Themen

Versicherungsberater

Die Bezeichnung Versicherungsberater ist gesetzlich geschützt und es handelt sich dabei nicht um einen Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler).

Der Versicherungsberater berät Sie bei der bedarfsgerechten Auswahl von notwendigem Versicherungsschutz, sucht für Sie günstige Versicherungsunternehmen und unterstützt Sie im Schadenfall. Er darf keine Versicherungsprodukte vermitteln.

Versicherungsberater dürfen von den Versicherungsunternehmen keine Provision oder Courtage annehmen. Nur so können sie unabhängig und neutral in ihrer Beratung sein. Der Versicherungsberater erhält von Ihnen ein Honorar.

Die Versicherungsberatung ist eine Rechtsberatung. Die Versicherungsberatung darf nur von einem Versicherungsberater ausgeübt werden, der eine Erlaubnis gemäß § 34e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erhalten hat.

 
(11.03.2010 21:35:46, 0.1656 s)