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Versicherungsvertreter

Der Versicherungsvertreter ist gemäß § 84 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) Interessenvertreter des Versicherers. Das heißt, dass Versicherungsvertreter meist als selbständige Handelsvertreter tätig sind, aber zum Vertrieb des jeweiligen Versicherers gehören. 

Er vermittelt in der Regel nur Versicherungsprodukte für eine einzige Versicherungsgesellschaft und kennt sich daher meist sehr gut mit den Angeboten und Produkten aus.

Er schließt einen Vertrag mit dem Versicherer und erhält von diesem für vermitteltes Geschäft eine Provision. Da Versicherungsvertreter meist an eine einzige Gesellschaft und deren Produkte und Tarife gebunden sind, bekommen sie oft ein festes Gehalt, um dies auszugleichen.

Für Versicherungsvertreter besteht die Pflicht zur sogenannten anlassbezogenen Beratung, allerdings müssen sie nur auf die Versicherungen und deren Produkte zurückgreifen, mit denen sie eine vertragliche Bindung eingegangen sind. Die Versicherer und Produktgeber müssen dem Kunden gegenüber genannt werden.

Der Versicherungsvertreter kann als Einfirmen- oder Ausschließlichkeitsvertreter oder Mehrfachvertreter tätig werden.

Für Versicherungsvertreter gibt es Ausnahmen von der Erlaubnispflicht. Eine Registrierung als gebundener Versicherungsvertreter hat über das/die Versicherungsunternehmen zu erfolgen und damit gilt die Haftungsübernahme automatisch als erteilt. Dies ist gemäß § 34d Abs. 4 Gewerbeordnung (GewO) beschrieben.

Einfirmen- oder Ausschließlichkeitsvertreter
Der Einfirmen- oder Ausschließlichkeitsvertreter ist ausschließlich an einen Versicher vertraglich gebunden und vertreibt nur dessen Produkte. Eine Tätigkeit für andere Versicherungsunternehmen ist ihm untersagt.

Mehrfach gebundene Vertreter oder Mehrfachvertreter Eine Variation des Versicherungsvertreters ist der sogenannte Mehrfachvertreter (auch Mehrfachgeneralagent oder Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO). Er arbeitet nicht exklusiv für eine einzige Versicherungsgesellschaft, sondern vertreibt Produkte mehrerer Gesellschaften.
Mehrfachvertreter sind meist als selbständige Handelsvertreter tätig und erhalten für ihre Verkaufs- und Betreuungstätigkeit von den jeweiligen Versicherungsgesellschaften Abschluss- und/oder Bestandsprovisionen. Feste Vergütungen, wie zum Beispiel ein Gehalt, sind eher Ausnahmen.
Ein Mehrfachvertreter benötigt zur Berufsausübung eine Erlaubnis, wie ein Versicherungsmakler.

 
(12.03.2010 17:51:12, 0.2980 s)