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Rund um das Thema Versicherungsvertreter
Versicherungsvertreter werden auch als Ausschließlichkeits- oder Einfirmenvertreter bezeichnet. Als weisungsgebundene Handelsvertreter (nach § 84 HGB) können sie nur die Produkte eines einzigen Anbieters verkaufen. So gehören die Versicherungsvertreter zur Vertriebsabteilung des jeweiligen Versicherungsunternehmens und stehen auch rechtlich gesehen auf dessen Seite. Für eventuelle Beratungsfehler haftet somit immer die Versicherungsgesellschaft.
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Da gebundene Versicherungsvertreter nur die Produkte eines Unternehmens anbieten können, gibt es im Vorfeld für Verbraucher nicht viele Entscheidungskriterien, die zu der richtigen Auswahl beitragen können. Relevant ist eigentlich nur, welches spezielle Versicherungsunternehmen in Frage kommen würde. Ist dieser Aspekt geklärt, können Sie Ihre Wahl treffen. Verbraucher können davon ausgehen, dass sich der Berater mit den Angeboten „seiner“ Versicherung sehr gut auskennen wird. Diese Art der Beratung eignet sich somit vor allem für diejenigen Kunden, die keinen Wert auf eine breite Produktpalette legen, sondern mit einer qualifizierten Beratung gemäß der Produkte eines Unternehmens zufrieden sind. Wenn Sie sich über Produkte verschiedener Versicherungsunternehmen informieren oder Preise vergleichen möchten, müssten Sie daher Gespräche mit Versicherungsvertretern unterschiedlicher Gesellschaften führen. Die wichtigsten Fragen für eine gute Beratung sind:
Ein Versicherungsvertreter wird für seine Kunden den notwendigen Absicherungsbedarf herausfiltern, um eine Über- bzw. Unterversicherung auszuschließen oder gar falsche Bausteine auszumustern. Kostenmäßig ist er an die Preise des Unternehmens gebunden, für das er arbeitet, hat also in dieser Richtung keinen wirklichen Handlungsspielraum. So wird er nach besten Wissen und Gewissen die passenden Produkte anbieten und mit den Anforderungen des Kunden in Einklang bringen.
Einen möglichen Nachteil sahen Verbraucherschützer bisher darin, dass für die Ausübung der Tätigkeit eines Versicherungsvertreters lediglich eine Gewerbeanmeldung ausreicht. Zusätzliche Nachweise über Ausbildungen und Kenntnisse sind nicht erforderlich. So ist die Bezeichnung Versicherungsvertreter leicht zu erlangen, über die wirklichen Kompetenzen sagt dies allerdings oft nichts aus. Ein Grund mehr bei der Auswahl eines persönlichen Versicherungsvertreters genau zu prüfen, ob er sein Handwerk auch wirklich versteht. Versicherungsunternehmen werden durch Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen das Potenzial ihrer Mitarbeiter sicherlich fördern, doch auch das garantiert nicht immer Erfolg. Durch die neue Anwendungspflicht der EU Vermittler-Richtlinien allerdings wurde ein Instrument geschaffen, das den Verbraucherschutz wesentlich vorangebracht hat. Inhalte sind u.a.: Eintragungspflicht des Vertreters bei der zuständigen Behörde, Auskunftspflicht des Beraters sowie Dokumentationspflichten, Sanktionen für nicht eingetragene Vertreter, etc. Die Einhaltung dieser Forderungen in Kombination mit dem zum 01.01.08 in Kraft getretenen Versicherungsvertragsgesetz soll die Transparenz und Absicherung für die Kunden in Zukunft garantieren.
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