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Senkung des Höchstrechnungszinses von 0,9% auf 0,25% zum 01.01.2022
Die Senkung des Höchstrechnungszinses wird auch Auswirkungen auf die Sparte der Berufsunfähigkeitsversicherer haben. Wer noch dieses Jahr handelt, sichert sich einen Beitragsvorteil für die gesamte Laufzeit. Selbstverständlich bleiben auch alle Vorteile einer frühen Absicherung wie:
- bester Gesundheitszustand
- niedriges Einstiegsalter
- Sicherung einer attraktiven Klassifizierung
erhalten.
Die der Zinssituation am Markt geschuldete Absenkung des Höchstrechnungszinses wurde gesetzlich festgelegt. Bei diesen Verträgen spielt diese Absenkung eine Rolle:
a) Altersvorsorge:
- Private Rentenversicherung
- Betriebliche Altersversorgung
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
b) Einkommenssicherung:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Risikolebensversicherung
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Grundfähigkeitsversicherung
- Dread-Disease-Versicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Gerade bei der Einkommensabsicherung ist der Vorteil eines Abschlusses noch in diesem Jahr mit den attraktivsten Vorteilen verbunden. So wird eine Anpassung des Beitragsniveaus von bis zu 13% erwartet. Nur durch das Vorziehen des Abschlusses auf dieses Jahr können so schnell einige tausend Euro an Spareffekt zusammen kommen. Mehr Informationen unter - https://mlp.de/rechnungszinssenkung/
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