Fallbeispiele Aufgepasst! Gefährliche Lücken im gesetzlichen Unfallschutz

Fallbeispiele Aufgepasst! Gefährliche Lücken im gesetzlichen Unfallschutz
K&M zeigt mit echten Fallbeispielen die engen Grenzen der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung. Zu den am häufigsten genannten Argumenten gegen den Abschluss einer privaten Unfall­ver­si­che­rung zählt der weit verbreitete Irrglaube, Verbraucher seien mit dem gesetzlichen Unfallschutz ausreichend abgesichert. Erst im Schadenfall folgt für Betroffene die teure Erkenntnis, dass die gesetzliche Absicherung erhebliche Lücken aufweist. Leider sind diese kaum bekannt. Wir zeigen Ihnen die Grenzen des gesetzlichen Unfallschutzes auf. So wird deutlich, wie sinnvoll und weitreichend der Schutz durch eine private Vorsorge ist. Die Aufgabe der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung Die Grundlagen der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung sind im 7. Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Demnach erstreckt sich der gesetzliche Unfallschutz auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufs- krankheiten. Schutz besteht also bei Unfällen, die Versicherte bei ihrer Arbeit, auf Dienstwegen sowie auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück erleiden. Zusätzlich gilt der gesetzliche Unfallschutz auch bei Tätigkeiten wie der Instandhaltung von Arbeitsgeräten, der Teilnahme am Betriebssport oder an Betriebsausflügen und -feiern. Generell ausgeschlossen sind: • Freizeitunfälle aller Per­sonen • Unfälle von Hausfrauen, Pensionären und Kindern • vor dem Schuleintrit Mit diesem Wissen könnte der Eindruck entstehen, dass ein normaler Berufstätiger mit einem Bürojob vom Arbeitsbeginn bis zum Feierabend durchgehend gesetzlichen Versicherungsschutz genießt. Doch weit gefehlt, denn es gibt zahlreiche Ausnahmen! Zu den Fallbeispielen: Auf der Toilette Während der Gesetzgeber für den Weg zur Sanitäreinrichtung noch Unfallschutz gewährt, endet dieser jedoch bereits hinter der Eingangstür. Rutscht der Versicherte in der Kabine oder vor dem Waschbecken aus und zieht sich dabei eine langfristige Verletzung zu, erhält er keine Leistung aus der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung. Fallbeispiel: Eine Angestellte stieß die Tür zur Toilette mit solcher Kraft auf, dass eine Auszubildende diese gegen den Kopf bekam, wodurch sie erhebliche Verletzungen erlitt. Das zuständige Landessozialgericht urteilte, das die Berufs-genossenschaft nicht zahlen muss. Genug gelesen von den spärlichen Leistungen der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung? Dann sollten Sie lieber schnell privat vorsorgen! Sichern Sie sich noch heute mit den umfangreichen Leistungen der K&M-Unfall­ver­si­che­rung allsafe bodyguard ab und schließen sie gefährliche Lücken in Ihrem Versicherungsschutz!

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Thomas Marterer

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Dieser Beitrag wurde am 02.09.2022 veröffentlicht von:
Thomas Marterer

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