Nein. Ein bestehender Riester-Vertrag muss wegen der Reform nicht gekündigt werden.
Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Sie können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Es erfolgt weder eine automatische Kündigung noch eine automatische Umwandlung in das neue Altersvorsorgedepot. Bundesregierung
Ab 2027 gibt es allerdings zusätzliche Möglichkeiten. Unter anderem kann ein bestehender Riester-Vertrag weitergeführt, beitragsfrei gestellt oder unter bestimmten Voraussetzungen in die neue Produktwelt übertragen werden. Auch ein Wechsel in die neue Fördersystematik ist möglich. Je nach Variante können dabei Kosten entstehen. Bundesministerium der Finanzen
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind beispielsweise:
- die vorhandenen Garantien und Vertragsbedingungen,
- die bisherigen Kosten,
- vorhandene Zulagen und steuerliche Vorteile,
- das bereits aufgebaute Vertragsguthaben,
- die verbleibende Laufzeit,
- die persönliche Risikobereitschaft und
- die Frage, welche Renditechancen mit einer neuen Lösung verbunden sind.
Mein Rat: Einen bestehenden Riester-Vertrag nicht allein deshalb kündigen, weil ab 2027 das Altersvorsorgedepot angeboten wird. Sinnvoller ist zunächst ein Vergleich des bestehenden Vertrages mit den neuen Möglichkeiten.
Gerne prüfe ich gemeinsam mit Ihnen, welche Variante zu Ihrer persönlichen Altersvorsorge passt.