Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge nimmt konkrete Formen an.
Ab dem 1. Januar 2027 sollen neue geförderte Altersvorsorgeprodukte angeboten werden. Ein zentraler Bestandteil ist das neue Altersvorsorgedepot ohne Kapitalgarantie. Damit können künftig stärker kapitalmarktorientierte Anlagen – beispielsweise Fonds und ETFs – innerhalb der geförderten privaten Altersvorsorge genutzt werden. Bundesministerium der Finanzen
Zusätzlich wird ein Standarddepot Altersvorsorge eingeführt. Für dieses Standardprodukt gelten besondere Vorgaben; unter anderem sollen die Effektivkosten auf 1,0 % begrenzt sein. BMAS.de
Auch die staatliche Förderung wird neu gestaltet. Bestehende Riester-Verträge behalten ihren Bestandsschutz und können weitergeführt werden. Ein Wechsel in die neue Produktwelt ist freiwillig. Bundesregierung.de
Neu hinzugekommen ist außerdem die Frühstartrente. Das Bundeskabinett hat im August 2026 den Gesetzentwurf beschlossen. Vorgesehen sind ab 2027 monatlich 10 Euro staatliche Förderung für Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr in einem individuellen Altersvorsorgedepot; der Start soll zunächst mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021 erfolgen. Bundesministerium der Finanzen
Für Sparer bedeutet das: Noch besteht kein Anlass, bestehende Verträge vorschnell zu kündigen. Entscheidend wird sein, wie die konkreten Produkte ab 2027 ausgestaltet sind und wie sie sich im Einzelfall gegenüber bestehenden Lösungen darstellen.
Wer bereits heute vorsorgt, sollte deshalb zunächst seine vorhandenen Verträge, Kosten, Förderungen und Anlageziele prüfen und die neuen Möglichkeiten ab 2027 anschließend gezielt vergleichen.
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