Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird ab ...

Autor : Claudio Genua
05. August 2022
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird ab dem 28.07.2022 die BEG-Förderungen anpassen. Einen Überblick über die Anpassungen und über weitere Änderungen geben wir Ihnen hier: Ab 28.07.2022: Anpassung der BEG-Förderungen Einstellung KfW-Programm (262, 461) Anpassungen Programm 261 Reduzierung des Förderhöchstbetrages Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeitsklasse von 150.000 EUR auf 120.000 EUR Entfall der Verwendungszwecke 211 (Neubau Effizienzhaus 40 – EE) und 213 (Neubau Effizienzhaus 40 Plus) Neubau: Änderung des Tilgungszuschusses Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse von 12,5% auf 5% Sanierung: Abschaffung des individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) Wegfall des Effizienzhaus 100 Änderung der Tilgungszuschüsse EH / EG 40 : 20 % EH / EG 55 : 15 % EH / EG 70 : 10 % EH 85 : 5 % EH / EG Denkmal : 5 %

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