Der Bundesgerichtshof urteilt, dass Bausparkassen keine K...

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Der Bundesgerichtshof urteilt, dass Bausparkassen keine Kontogebühren mehr in der Ansparphase verlangen dürfen. Sie müssen aber wissen, dass Sie sich das Geld aktiv von der Bausparkasse zurückholen müssen. Dazu bedarf es einen formellen Brief an die Bausparkasse

Marc Rohr

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Dieser Beitrag wurde am 16.11.2022 veröffentlicht von:
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aus Saarbrücken

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