Berufs- und Dienst­un­fähigkeits­versicherung für Beamte

Autor : Robert Günther-Steinbach
15. Mai 2024
Berufs- und Dienst­un­fähigkeits­versicherung für Beamte

Wann ist eine Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Besonders zu Beginn des Beamtenverhältnisses reicht die staatliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine flexible Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung kann sich je nach Lebenssituation anpassen lassen, zum Beispiel:

  • Bei einer Gehaltserhöhung durch eine höhere Besoldungsgruppe
  • Bei der Ernennung zum Beamten auf Probe oder zum Beamten auf Lebenszeit
  • Bei Heirat oder Geburt eines Kindes

Mehr dazu erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch.

Wussten Sie?

Ein Beamter auf Lebenszeit kann wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Liegt ein anderer Beamtenstatus vor, kann das Beamtenverhältnis auch beendet werden. Besonders junge Beamte am Anfang ihrer Karriere können dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten, da sie nur geringe gesetzliche Ansprüche auf Versorgung haben, die sich nur langsam aufbauen. Deshalb ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sinnvoll, denn Dienstunfähigkeit kann jeden treffen.

Wie hoch sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung sein?

Die Höhe der gewählten Berufs- und Dienstunfähigkeitsrente sollte sich an Ihrem individuellen Bedarf orientieren. Bei Beamten auf Lebenszeit kann der Bedarf je nach geleisteten Dienstjahren unterschiedlich ausfallen. Für Beamte auf Probe oder auf Widerruf besteht eine große Versorgungslücke aufgrund unzureichender gesetzlicher Ansprüche, daher ist eine private Absicherung besonders wichtig. In jedem Fall ist es sinnvoll, die persönliche Versorgungslücke im Fall einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit von einem Berater ermitteln zu lassen.

Da war doch was! - Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Die Dienstunfähigkeitsklausel in der Versicherung regelt, wann Beamte Leistungen erhalten. Je nach Versicherung kann es sich um eine echte, unechte, vollständige oder unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel handeln. Den vollen Versicherungsschutz erhalten Beamte nur mit der echten DU-Klausel. Hier folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn und verzichtet auf eine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit. Ist in der Versicherung eine echte DU-Klausel enthalten, dann leistet der Versicherer bei bestehendem Versicherungsschutz bereits, wenn Sie als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und aus dem aktiven Dienst entlassen wurden. Die Kriterien für Berufsunfähigkeit müssen nicht erfüllt sein.

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