Wohnungsbauprämie Mindestbeitrag Wenn Sie im Jahr ...

Autor : Stefan Scatturin
11. Dezember 2019
Wohnungsbauprämie Mindestbeitrag Wenn Sie im Jahr 512 Euro in Ihren Bausparvertrag einzahlen, können Sie die volle Prämie ausschöpfen. Bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag, also 1.024 Euro im Jahr. Ab 2021 beträgt die maximale Prämie 700 Euro für Singles / 1.400 Euro bei Verheirateten und Verpartnerte. Prämie Am Jahresende bekommen Sie vom Staat einen Zuschuss von 8,8 %1 auf Ihr gespartes Geld, maximal 45 Euro. Ab Januar 2021 erhöht sich dieser Zuschuss auf 10%1. Um Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen Sie mindestens 50 Euro im Jahr einzahlen. 1 Es gelten bestimmte Voraussetzungen und Einkommensgrenzen Einkommensgrenze Um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen als Single höchstens 25.600 Euro betragen. Für Verheiratete und Verpartnerte liegt die Grenze bei 51.200 Euro. Diese Grenzen werden ab Januar 2021 für Singles auf 35.000 EUR und für Verheiratete und Verpartnerte auf 70.000 EUR angehoben.

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