16.11.2022
!!! WICHTIGE INFORMATON !!!
Unwirksamkeit Jahresentgelt / Kontogebühr in der Sparphase eines Bausparvertrages
Am 15.11.2022 hat der Bundegerichtshof unter dem Aktenzeichen XI ZR 551/21 entschieden, das die Klausel über eine Jahresentgelt in § 17 ABB der BHW Bausparkasse unwirksam ist!
Um eine (rückwirkende) Erstattung des Jahresentgeldes oder einer anderen Gebühr zun erhalten, müssen Sie sich direkt schriftlich z. B. über myBHW, per Brief, E-mail oder Fax ets. an die BHW Bausparkasse mit Verweis auf das o. g. BGH-Urteil wenden. Die BHW prüft dann in jedem Einzelfall, ob ein Erstattungsanspruch aus dem BGH-Urteil für Sie besteht und wird Sie auf Ihr Schreiben/Ihre Kontaktaufnahme dann entsprechend informieren.
Ihren Erstattungsanspruch richten Sie bitte unter Berücksichtigung des Vorstehenden an:
BHW Bausparkasse AG Lubahnstraße 2 31789 Hameln
Fax: 05151 18-3001
Email: info@bhw.de
Eine Kontaktaufnahme ist auch über myBHW möglich.
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre jeweilige Bausparnummer (Stammnummer) anzugeben. Sie finden sie auf Ihren Vertragsunterlagen oder dem letzten Jahreskontoauszug.
Bitte berücksichtigen Sie, das Sie hier z. Zt. selbst aktiv werden müssen. Eine automatische Erstattung ist derzeit nicht vorgesehen.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, rufen Sie mich bitte einfach an.