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Ab 15.04. beantragen: KfW-Schnellkredit 2020 Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit? Ab dem 15.04. (nach Genehmigung der EU-Kommission) können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen – oder weiterhin einen der bestehenden Kredite zur KfW-Corona-Hilfe. Der KfW-Schnellkredit 2020 richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten. Weitere Details, z.B. wie Sie die genaue Anzahl Ihrer Mitarbeiter ermitteln, erfahren Sie auf unserer Produktseite zum KfW-Schnellkredit

Benjamin Schuster

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Dieser Beitrag wurde am 14.04.2020 veröffentlicht von:
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aus Paderborn

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