Wann leistet eine private Krankentagegeldversicherung

Autor : Bert W. Hellrung
06. April 2020
Wann leistet eine private Krankentagegeldversicherung

Versicherungsschutz in der Corona-Krise

Die private Krankentagegeldversicherung (KT) sichert das Risiko eines vorübergehenden krankheitsbedingten Verdienstausfalls ab. Sofern keine Erkrankung des Versicherungsnehmers vorliegt, besteht über das KT kein Versicherungsschutz. Folglich sind Unterbrechungsschäden aufgrund von behördlich angeordneter Quarantäne nicht versichert. • Ist ein Arbeitnehmer erkrankt und wird krankgeschrieben, gelten die normalen Regeln für 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, danach Krankengeld (GKV) bzw. Krankentagegeld (PKV). • Ist ein Selbständiger oder Freiberufler erkrankt und wird krankgeschrieben wird ggf. ein GKV-Krankengeld (nach 6 Wochen bei Wahl des allgemeinen GKV-Beitragssatzes) bzw. das in der privaten Krankentagegeldversicherung abgesicherte Krankentagegeld (je nach gewählter Karenzstufe) gezahlt. • Handelt es sich hingegen nur um eine vorsorgliche Quarantäne, sieht das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten eine Entschädigungszahlung vor. Ob dies im konkreten Fall Anwendung findet, sollte der betroffene Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber klären - eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich. Sofern die Entschädigungszahlung greift, sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber das Nettogehalt zunächst für sechs Wochen weiter zahlt. Der Arbeitgeber kann sich dieses bei der zuständigen Behörde auf Antrag zurückerstatten lassen. Ab der siebten Woche würde dem Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes (max. Höchstsatz der GKV) von der zuständigen Behörde gewährt. Privates Krankentagegeld wird nicht gezahlt. • Wenn Selbstständige oder Freiberufler unter Quarantäne gestellt werden, erhalten sie Verdienstausfall nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Die Entschädigung bemisst sich nach den letzten Jahreseinnahmen, die dem Finanzamt gemeldet wurden. Zum genauen Vorgehen kann hier keine pauschale Aussage getroffen werden. Betroffene Selbständige und Freiberufler sollten Kontakt zur zuständigen Behörde aufnehmen. Privates Krankentagegeld wird nicht gezahlt.

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