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Aktuelles von Bert W. Hellrung

28. August 2020
Angebot Finanzierung
Bild des Angebots Wir verhandeln den günstigsten Zins für Sie

Wir verhandeln den günstigsten Zins für Sie

Wir vergleichen deutschlandweite Zinskonditionen und holen das Beste für Sie raus

Wir bieten Ihnen alle gängigen Darlehens- und Finanzierungsarten mit bestem Service an. Dabei kümmern wir uns um die zügige und reibungslose Abwicklung Ihrer Finanzierung, gerne auch unter Einbeziehung...

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7. August 2020
Angebot Baufinanzierung

"Hervorragende Finanzberatung

Auszeichnungen von Medien und Bewertungsportalen

Auszeichnung "Hervorragende Finanzberatung" In einem aktuellen Test des Magazins FOCUS-MONEY schneidet MLP überdurchschnittlich ab und erhält die Auszeichnung "Hervorragende Finanzberatung". Deutschlands...

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11. Juni 2020
News-Ticker

Einladung zum Kundenwebinar "Die...

Einladung zum Kundenwebinar "Die Immobilie als Kapitalanlage"
Themen:
•Wie wirkt sich der demographische Wandel auf Kapitalanlagen aus?
•Wie entwickelt sich der Immobilien Anlagemarkt nach der Corona Krise? Welche Chancen bietet mir diese, wie sehen Risiken aus und wie kann ich diese minimieren oder sogar ausschließen?
•Wie schaffe ich Vermögensaufbau mit Hilfe Dritter?
•Wie schaffe ich es Steuerbelastung in Privatvermögen zu wandeln, und welche staatlichen Fördertöpfe kann ich dafür nutzen?
•Rechnet sich das auch für mich?
Hier gehts zur Anmeldung: www.geldanlage-renditeimmobilien.de

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11. Juni 2020
Angebot Webinar

Kostenloses Kundenwebinar "Die Immobilie als Kapitalanlage"

Diese Fragen werden im Webinar geklärt: •Wie wirkt sich der demographische Wandel auf Kapitalanlagen aus? •Wie entwickelt sich der Immobilien Anlagemarkt nach der Corona Krise? Welche Chancen bietet...

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11. Juni 2020

Einladung zum Kundenwebinar "Die...

Einladung zum Kundenwebinar "Die Immobilie als Kapitalanlage"
Themen:
•Wie wirkt sich der demographische Wandel auf Kapitalanlagen aus?
•Wie entwickelt sich der Immobilien Anlagemarkt nach der Corona Krise? Welche Chancen bietet mir diese, wie sehen Risiken aus und wie kann ich diese minimieren oder sogar ausschließen?
•Wie schaffe ich Vermögensaufbau mit Hilfe Dritter?
•Wie schaffe ich es Steuerbelastung in Privatvermögen zu wandeln, und welche staatlichen Fördertöpfe kann ich dafür nutzen?
•Rechnet sich das auch für mich?
Hier gehts zur Anmeldung: www.geldanlage-renditeimmobilien.de

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8. März 2020

Je früher man mit der Berufsunfähigkeits-...

Je früher man mit der Berufsunfähigkeits- Versicherung anfängt, desto günstiger sind die Beiträge. Vorerkrankungen führen zu höheren Beiträgen oder zu eingeschränkten Leistungen. Hauptursache für Berufsunfähigkeit sind: Psychische Erkrankungen und Rückenleiden.

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9. April 2020
Versicherung Versicherungsschutz in der Corona-Krise

Die ARAG bietet verschiedene kostenlose Serviceleistungen zum Thema „Corona“ an

Neu: Die ARAG bietet verschiedene kostenlose Serviceleistungen zum Thema „Corona“ an
z.B. Anwalts-Chat, Hilfe bei Kündigung, Chatbot, FAQ, Telefon-Hotline für Selbstständige und Gewerbetreibende)
– auch für Kunden, die nicht bei der ARAG versichert sind.
Donnerstags im April außerdem anwaltliche Telefonberatung für Nicht-Kunden (bitte Ankündigung auf der ARAG-Homepage beachten).

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6. April 2020
Geldanlage Vermögensaufbau in der Corona-Krise
Geldanlage Vermögensaufbau  in der Corona-Krise

Geldanlage - Soll ich jetzt meine Fonds verkaufen?

Allgemein sind kurzfristige Reaktionen auf Marktereignisse meist nicht sinnvoll. Insbesondere mit Blick auf eigene Planung, Risikotoleranz und Anlagehorizont sollte man berücksichtigen, dass Marktschwankungen, auch heftiger Art, am Kapitalmarkt nicht ungewöhnlich sind.

Insbesondere Sparpläne profitieren in solchen Zeiten vom Cost Average Effekt, sofern sie „durchgezogen" werden.

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6. April 2020
Versicherungsschutz in der Corona-Krise
 Versicherungsschutz in der Corona-Krise

Welche Auswirkungen hat Kurzarbeit auf eine Arbeitgeber-finanzierte bAV?

Ob der Arbeitgeber Beiträge einer arbeitgeberfinanzierten bAV auch bei Kurzarbeit weiterzuzahlen hat hängt stark von den im Arbeitsvertrag, der Vereinbarung zur Kurzarbeit und der Versorgungszusage bzw. Entgeltumwandlungsvereinbarung getroffenen Regelungen ab. Nicht selten regeln bereits die Vereinbarungen zur bAV, dass arbeitgeberfinanzierte Beiträge nur solange fließen, wie der Arbeitnehmer auch Anspruch auf sein Arbeitsentgelt hat (so auch unsere Standardregelungen). Damit entfällt die Pflicht zur Zahlung der Arbeitgeberbeiträge bei „Kurzarbeit Null“. Hingegen sind die Zeiten der Kurzarbeit für die Ermittlung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen stets vollständig mit zu berücksichtigen – auch bei „Kurzarbeit Null".
Auch bei gehaltsabhängigen Versorgungssystemen (bspw. „Jahresbeitrag von 1,0 Prozent des Jahresbruttogehaltes in eine Direktversicherung“ oder „Rente in Höhe von 30 Prozent des Bruttogehaltes“) ergeben sich Auswirkungen. In diesen Fällen reduziert sich bei einem durch Kurzarbeit verminderten Arbeitsentgelt auch die Höhe des Beitrags zur bAV bzw. die zugesagte Leistung.

Hinweis: Im Allgemeinen ist ansonsten eine Kürzung oder Einstellung der arbeitgeberfinanzierten Beiträge entweder bei Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (sofern keine Betriebsvereinbarung bzw. kein Tarifvertrag entgegensteht) oder unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Besitzstandswahrung (sog. „Drei-Stufen-Theorie“) möglich. Dabei wäre beispielsweise einer wirtschaftlich ungünstige Entwicklung des Unternehmens eine denkbare Rechtfertigung zur Einstellung arbeitgeberfinanzierter Beiträge.

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6. April 2020
Versicherungsschutz in der Corona-Krise
 Versicherungsschutz in der Corona-Krise

Welche Auswirkungen hat Kurzarbeit auf eine Arbeitnehmer-finanzierte bAV?

Kurzarbeit hat zunächst einmal keinen Einfluss auf die vereinbarte Entgeltumwandlung. Soweit der Mitarbeiter ein Arbeitsentgelt erhält, kann er dieses auch weiterhin umwandeln. Will der Arbeitnehmer hieran etwas ändern, muss die Entgeltumwandlungsvereinbarung entsprechend angepasst werden. Muss das Unternehmen vorübergehend „Kurzarbeit Null“ einführen, ist eine Entgeltumwandlung allerdings nicht mehr möglich. Die Entgeltumwandlung ruht solange. Denn in dieser Zeit erhält der Beschäftigte kein Entgelt, das er umwandeln könnte. Kurzarbeitergeld selbst kann nicht in eine bAV umgewandelt werden, da es sich hierbei um die Ersatzleistung „eines Dritten“ und nicht um Entgelt im Sinne des § 1a BetrAVG handelt. In solch einem Fall können Arbeitnehmer mit einer Direktversicherung ihre Verträge zumindest in den versicherungsförmigen Durchführungswegen mit privaten Beiträgen fortführen (Arbeitgeber bleibt allerdings Versicherungsnehmer).

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6. April 2020
Versicherungsschutz in der Corona-Krise
 Versicherungsschutz in der Corona-Krise

Coronavirus – Zahlungsschwierigkeiten bei Renten- und Lebensversicherungen

Die Kündigung einer Renten- oder Lebensversicherung oder sogar einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte trotz der aktuellen Herausforderung aufgrund der vielen Nachteile die letzte Option sein. Vorrangiges Ziel bei Liquiditätsengpässen ist es den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Viele Gesellschaften bieten die Möglichkeit einer Beitragsstundung an. Alternative, ohne Erhalt des Versicherungsschutzes, ist die befristete Beitragsfreistellung - bei vielen Gesellschaften kann nach spätestens 6 Monaten der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.

Welche für Sie die individuell richtige Maßnahme ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Lassen Sie sich beraten!!!

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6. April 2020
Versicherungsschutz in der Corona-Krise
 Versicherungsschutz in der Corona-Krise

Greift die Infektionsklausel in der BU bei einer Infektion durch das Corona-Virus?

Ja. Wird dem Versicherten nach Infektionsschutzgesetz die berufliche Tätigkeit für mindestens sechs Monate untersagt, dann greift die Infektionsklausel und die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wird ausgezahlt.

Tipp: Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den existentiellen Absicherungen. Es gilt je jünger, um so günstiger und je gesünder, um so umfassender der Versicherungsschutz. Es gibt bereits für Schüler, Studenten und Auszubildende günstige Startertarife. Jetzt beraten lassen!

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6. April 2020
Versicherungsschutz in der Corona-Krise
 Versicherungsschutz in der Corona-Krise

Kann das Corona-Virus Berufsunfähigkeit auslösen?

Wenn bereits ein BU-Vertrag bzw. eine BU-Absicherung besteht, dann ist das Risiko mitversichert.

Bei einer BU-Absicherung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, welche gesundheitliche Einschränkung eingetreten ist. Dies gilt ebenso für Krankheiten, die bislang unbekannt waren, wie bspw. das aktuelle Corona-Virus. Die Wahrscheinlichkeit durch das Corona-Virus berufsunfähig zu werden, ist nach aktuellem Stand jedoch sehr unwahrscheinlich.

Es gelten die regulären BU-Bedingungen des jeweiligen Versicherers, die zu beachten sind.

Tipp: Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den existentiellen Absicherungen. Es gilt je jünger, um so günstiger und je gesünder, um so umfassender der Versicherungsschutz. Es gibt bereits für Schüler, Studenten und Auszubildende günstige Startertarife. Jetzt beraten lassen!

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6. April 2020
Versicherungsschutz in der Corona-Krise

Leistet eine Risikolebensversicherung bei Tod durch das Corona-Virus?

Ja. Tritt der Versicherungsfall (Tod der versicherten Person) entsprechend der Versicherungsbedingungen ein, besteht Schutz unabhängig davon, ob die versicherte Person an einer Krebserkrankung oder an einer neuartigen Infektionskrankheit verstorben ist.

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6. April 2020
Versicherungsschutz in der Corona-Krise
 Versicherungsschutz in der Corona-Krise

Wie wirkt sich eine Infizierung mit dem Corona-Virus auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

Bei einer bestehenden Erkrankung wird der Antrag auf Absicherung in der Regel zurückgestellt.
Nach aktuellem Stand kann der Antrag unter normalen Bedingungen angenommen werden, wenn ärztlich nachgewiesen eine vollständige Genesung und folgenlose Ausheilung vorliegt. Gegebenenfalls wird nach der Genesung eine Karenzzeit verlangt.

Tipp: Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den existentiellen Absicherungen. Es gilt je jünger, um so günstiger und je gesünder, um so umfassender der Versicherungsschutz. Es gibt bereits für Schüler, Studenten und Auszubildende günstige Startertarife. Jetzt beraten lassen!

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6. April 2020

PKV-Versicherte: Was tun bei Liquiditätsschwierigkeiten?

Am 1. April 2020 ist das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ in Kraft getreten. Kunden, die aufgrund Corona-bedingter Einbußen ihre Beiträge für vor dem 8. März 2020 abgeschlossene Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung oder ein Krankentagegeld nicht bezahlen können bzw. durch die Zahlung in eine finanzielle Notlage kämen, steht demnach ein Leistungsverweigerungsrecht bis zunächst 30. Juni 2020 zu.

Der Kunde muss den Sachverhalt bei seiner Versicherungsgesellschaft anzeigen, damit das Mahnverfahren ausgesetzt wird und keine Umstellung in den Notlagentarif erfolgt. Nach Ablauf des Moratoriums sind die Beiträge nachzuzahlen. Der Anspruch auf die Versicherungsleistungen bleibt während der Stundung erhalten.

Hinweis: Kunden sollten mit ihrer Versicherungsgesellschaft Rücksprache halten, welchen Handlungsoptionen sie neben einer Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten anbietet und welche davon für den individuellen Versicherungsschutz passend ist.

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6. April 2020
Versicherungsschutz in der Corona-krise
 Versicherungsschutz in der Corona-krise

GKV-Versicherte: Ist der Wechsel in die PKV aktuell möglich?

Haben Sie einen Wechsel in die PKV geplant und sind nun oder waren in vorsorglicher Quarantäne, an Corona erkrankt, von Corona geheilt – dann hat das Auswirkungen für den Wechsel in die private Krankenversicherung oder privaten Krankenzusatzversicherung. Die Annahmerichtlinien der privaten Krankenversicherer sind unterschiedlich, daher ist eine fachkundige Beratung zwingend notwendig.

Tipp: Ein Optionstarif für die private Krankenversicherung sichert die Aufnahme in die Vollkostentarife oder Zusatztarife einer Gesellschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung.

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6. April 2020
Versicherungsschutz in der Corona-Krise
 Versicherungsschutz in der Corona-Krise

PKV-Versicherte: Zurück in die GKV aufgrund von Kurzarbeit?

Bei zeitlich befristeter Kurzarbeit auf Grund der Corona-Pandemie bleibt der Versicherungsstatus unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens erhalten. Privat Versicherte bleiben in der Zeit der Kurzarbeit privat versichert.

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6. April 2020
Versicherungschutz in der Corona-Krise

Veranstaltungsausfall: Überall werden derzeit Veranstaltungen und Messen abgesagt, zahlt eine Versicherung für die Ausfälle?

Grundsätzlich ist eine Veranstaltungsausfallversicherung die erste Wahl, wenn es darum geht das Risiko einer Veranstaltungsabsage abzusichern. Diese greift beispielsweise bei plötzlicher Erkrankung des Künstlers bei einem Konzert, Unwetterwarnung bei einer Open-Air-Veranstaltung oder auch bei Terrorwarnung. Im Versicherungsfall - also bei Absage der Veranstaltung - greifen immer die bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Bedingungen sowie besondere Vereinbarungen, welche vertraglich dokumentiert wurden.

Epidemie bzw. Pandemie-Risiken sind i.d.R. jedoch ausgeschlossen, außer sie wurden bei Vertrags-schluss über eine besondere Vereinbarung eingeschlossen. Insofern sollte bei bestehenden Veranstaltungsausfallverträgen geprüft werden, ob eine solche Klausel wirksam vereinbart worden ist.

Sofern Versicherungsnehmer bzgl. ihres Versicherungsumfangs unsicher sein sollten, sollten sie sich mit ihrem Versicherer abstimmen. So lassen sich böse Überraschungen im Versicherungsfall vermeiden.

Bei Neuabschlüssen können sich Veranstalter derzeit leider wenig Hoffnung machen eine Zusatzklausel für Epidemien/ Pandemien zu vereinbaren: Bei den bekannten Marktteilnehmern wird von einer Angebotserstellung klar Abstand genommen.

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6. April 2020
Versicherungsschutz in der Corona-Krise
 Versicherungsschutz in der Corona-Krise

Wann leistet eine private Krankentagegeldversicherung

Die private Krankentagegeldversicherung (KT) sichert das Risiko eines vorübergehenden krankheitsbedingten Verdienstausfalls ab. Sofern keine Erkrankung des Versicherungsnehmers vorliegt, besteht über das KT kein Versicherungsschutz. Folglich sind Unterbrechungsschäden aufgrund von behördlich angeordneter Quarantäne nicht versichert.

• Ist ein Arbeitnehmer erkrankt und wird krankgeschrieben, gelten die normalen Regeln für 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, danach Krankengeld (GKV) bzw. Krankentagegeld (PKV).

• Ist ein Selbständiger oder Freiberufler erkrankt und wird krankgeschrieben wird ggf. ein GKV-Krankengeld (nach 6 Wochen bei Wahl des allgemeinen GKV-Beitragssatzes) bzw. das in der privaten Krankentagegeldversicherung abgesicherte Krankentagegeld (je nach gewählter Karenzstufe) gezahlt.

• Handelt es sich hingegen nur um eine vorsorgliche Quarantäne, sieht das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten eine Entschädigungszahlung vor. Ob dies im konkreten Fall Anwendung findet, sollte der betroffene Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber klären - eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich. Sofern die Entschädigungszahlung greift, sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber das Nettogehalt zunächst für sechs Wochen weiter zahlt. Der Arbeitgeber kann sich dieses bei der zuständigen Behörde auf Antrag zurückerstatten lassen. Ab der siebten Woche würde dem Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes (max. Höchstsatz der GKV) von der zuständigen Behörde gewährt. Privates Krankentagegeld wird nicht gezahlt.

• Wenn Selbstständige oder Freiberufler unter Quarantäne gestellt werden, erhalten sie Verdienstausfall nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Die Entschädigung bemisst sich nach den letzten Jahreseinnahmen, die dem Finanzamt gemeldet wurden. Zum genauen Vorgehen kann hier keine pauschale Aussage getroffen werden. Betroffene Selbständige und Freiberufler sollten Kontakt zur zuständigen Behörde aufnehmen. Privates Krankentagegeld wird nicht gezahlt.

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27. März 2023

Clever: Nutzen Sie das Erfolgsrezept der Norweger für Ihre Altersvorsorge!

Norwegen sorgt vor! Die Erdölförderung ist für Norwegen aktuell eine wichtige Einnahmequelle. Da sie irgendwann versiegt, legen die Norweger die Einnahmen in einen lukrativen Fonds an, um den Lebensstandard...

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27. März 2023
Geldanlage

Nachhaltige Fonds - sinnvoll oder nicht?

Die Metastudie „Nachhaltige Investments aus dem Blick der Wissenschaft: Leistungs­versprechen und Realität“ hat 195 Studien zu nachhaltigen Investments untersucht. Das Ergebnis: Es lassen sich keine Belege...

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27. März 2023

Deine Zukunft voll im Fokus!

für Absolventen & Berufsstarter

Nicht mehr lange und du stehst mit beiden Beinen im Berufsleben. Behalte das Wichtigste fest im Blick – auch die Absicherung für deinen zukünftigen Beruf. Damit alles so läuft, wie du es dir vorstellst. Sichere...

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27. März 2023
Versicherung

Sie wohnen in einem Eigenheim - sichert Ihr Haft­pflicht-Schutz alle Gefahren ab?

Eine Privathaftpflicht-Versicherung versichert Sie gegen Missgeschicke, d. h. diese übernimmt die Kosten, falls Sie versenehtlich einer anderes Person einen Schaden zufügen. Als Immobilienbesitzer sollten...

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27. März 2023
Altersvorsorge

...Ganz locker in die Zukunft schauen

Inge war ständig angespannt und gestresst. Sie hatte irgendwie das Gefühl etwas wichtiges vergessen zu haben?! Wissen Sie warum Inge jetzt so locker ist? Sie hat sich für eine private Pflegeabsicherung...

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28. August 2020
Finanzierung
Bild des Angebots Wir verhandeln den günstigsten Zins für Sie

Wir verhandeln den günstigsten Zins für Sie

Wir vergleichen deutschlandweite Zinskonditionen und holen das Beste für Sie raus

Wir bieten Ihnen alle gängigen Darlehens- und Finanzierungsarten mit bestem Service an. Dabei kümmern wir uns um die zügige und reibungslose Abwicklung Ihrer Finanzierung, gerne auch unter Einbeziehung...

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27. März 2023
Altersvorsorge

Hauptverdiener aufgepasst

Damit ein Schicksalsschlag keine finanziellen Scherben hinterlässt

Das Leben ist voller Wünsche und Pläne. Ein Schicksalsschlag kann diese schnell durchkreuzen und den Lebensstandard gefährden. Ohne Absicherung fehlt den Hinterbliebenen dann nicht nur ein geliebter Mensch,...

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27. März 2023
Top-Auszeichnung für MLP: "Hervorragende Finanzberatung"

Ein aktueller Test des Magazins FOCUS-MONEY bestätigt die hohe Beratungsqualität von MLP.

Getestet wurde die MLP Beratung deutschlandweit in zehn Mystery-Shopping-Beratungen durch das Institut für Vermögensaufbau – davon fünf Beratungen zum Thema Altersvorsorge und fünf zum Thema Baufinanzierung....

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11. Juni 2020
Webinar

Kostenloses Kundenwebinar "Die Immobilie als Kapitalanlage"

Diese Fragen werden im Webinar geklärt: •Wie wirkt sich der demographische Wandel auf Kapitalanlagen aus? •Wie entwickelt sich der Immobilien Anlagemarkt nach der Corona Krise? Welche Chancen bietet...

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1. Januar 2020

Eltern aufgepasst!

Für die Absicherung Ihrer Kinder gibt es keine halben Sachen.

Klar, die Zukunft Ihres Kindes liegt Ihnen besonders am Herzen. Eine rechtzeitig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei eines der wichtigsten Dinge, um die nötige Sicherheit zu geben....

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27. März 2023
Altersvorsorge

Clever: Nutzen Sie das Erfolgsrezept der Norweger für Ihre Altersvorsorge!

Das Norwegen-Konzept orientiert sich an der einzigartigen Anlagestrategie des norwegischen Staatsfonds. Grundlage ist die moderne flexible Rente AL_RENTE-Flex, angereichert mit skandinavischer Erfahrung...

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27. März 2023
Grundbuch statt Sparbuch!

Investieren Sie in Wachstum am deutschen Immobilienmarkt.

Investieren Sie in Wachstum - am deutschen Immobilienmarkt Haben Sie schon mal über eine denkmalgeschützte Immobilie oder eine Konzeptimmobilie als Kapitalanlage nachgedacht? Immobilien sind wegen ihrer...

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7. August 2020
Baufinanzierung

"Hervorragende Finanzberatung

Auszeichnungen von Medien und Bewertungsportalen

Auszeichnung "Hervorragende Finanzberatung" In einem aktuellen Test des Magazins FOCUS-MONEY schneidet MLP überdurchschnittlich ab und erhält die Auszeichnung "Hervorragende Finanzberatung". Deutschlands...

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54 geprüfte Bewertungen
über Bert W. Hellrung

MLP Finanzberatung SE, Erlangen

4,7 von 5

WhoFinance Qualitätsprüfung

  • Geprüft gemäß § 5b Abs. 3 UWG
  • Jede Bewertung wird einzeln geprüft
  • WhoFinance ist unabhängig von Finanzdienstleistern

Serhad A. schrieb am 07.02.2021 (neueste Bewertung)

„Vertrauenswürdig”

Profil von Bert W. Hellrung

Terminbuchung mit wenigen Klicks direkt in meinem Kalender: www.bert-hellrung.de

-Anlageberater gemäß § 2 Abs. 10 KWG

-zertifizierter Wohnimmobilienberater (CU)

-Immobiliendarlehensvermittler (Erlaubnis nach §34i d Abs. 1 GewO)

-registrierter Versicherungsmakler (Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO )

Bert W. Hellrung ist...

  • Finanzberater
  • Bankberater
  • Versicherungsmakler
  • Finanzierungsvermittler
  • Immobilienmakler
  • Immobilienkreditvermittler
  • Fördermittel-Berater

Beratungsschwerpunkte

Grafik von einem schlichten Haus

Baufinanzierung

Sie haben die passende Immobilie gefunden? Oder möchten selbst bauen? Dann brauchen Sie eine solide Immobilienfinanzierung. So unterschiedlich Immobilienwünsche auch sind, der Finanzierungsablauf ist immer gleich - dabei hilft ein Finanzierungsplan.
Grafik von einem ansteigenden Balkendiagramm

Geldanlage

Mit einer intelligenten Strategie hat Ihr Geld Wachstumschancen
Bei den aktuellen Niedrigzinsen bleiben viele Sparanlagen nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück. Sie führen mittlerweile sogar zu einem Wertverlust. Denn der jährliche prozentuale Ertrag ist meist niedriger als die Inflation. Deshalb gilt: Die Kapitalmärkte sind ein wesentlicher Bestandteil, wenn Sie langfristig ein Vermögen aufbauen, sichern oder vermehren wollen. Wichtig ist, dass Sie an den Kapitalmärkten Ihr Geld mit intelligenten Strategien anlegen, abgestimmt auf Ihre persönlichen Vorstellungen und Ihre Risikobereitschaft. Mit dem MLP Vermögensmanagement hat Ihr Vermögen die Chance, wirklich zu wachsen.
Grafik von einem Schutzsymbol

Versicherung

Erfahren Sie im persönlichen Gespräch, welche Versicherung für Sie sinnvoll sein kann und welcher Versicherer für Sie das günstigste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Grafik von einem Geldbündel

Altersvorsorge

Länger leben heißt, länger in Rente sein. Das Geld muss im Alter also länger reichen
Die gesetzliche Rente alleine reicht für die Altersvorsorge längst nicht mehr aus. Eigenvorsorge ist unverzichtbar. Damit Sie im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard halten und Ihre Träume jederzeit leben können. Egal, wie alt Sie werden.
Icon Private Banking

Private Banking

Grafik von einer Kreditkarte und Münzen

Konto & Kredit

Icon Geschäftskunden

Für Geschäftskunden

Grafik von Hochhäusern

Immobilien

Investieren Sie in Wachstum - am deutschen Immobilienmarkt
Haben Sie schon mal über eine denkmalgeschützte Immobilie oder eine Konzeptimmobilie als Kapitalanlage nachgedacht? Immobilien sind wegen ihrer Renditechancen ein attraktiver Anlagebaustein und als Sachwert ein solider Schutz vor Inflation. Zudem macht das historisch niedrige Zinsniveau die Finanzierung besonders attraktiv.
Profitieren Sie von unserer Partnerschaft mit ausgewählten Immobilienanbietern. Dadurch haben wir für Sie Zugriff auf aussichtsreiche Objekte - vom Neubau über Bestands- und Denkmalimmobilien mit speziellen Steuervorteilen bis hin zu Pflegeimmobilien und Konzeptobjekten wie etwa Mikro- oder Studentenapartments.
MLP sucht Immobilienanbieter und -objekte nach Einschätzung von Analyse- und Ratingagenturen aus. Welche Immobilie als Kapitalanlage für Sie geeignet ist, finden wir auf Basis Ihrer Anlageziele sowie Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse heraus. Wichtigstes Auswahlkriterium: Die Investition muss zu Ihrem Leben und Ihrer Finanzsituation passen.
www.geldanlage-renditeimmobilien.de

Kompetenzen

Zusatzqualifikationen

-Anlageberater gemäß § 2 Abs. 10 KWG

-zertifizierter Wohnimmobilienberater (CU)

-Immobiliendarlehensvermittler (Erlaubnis nach §34i d Abs. 1 GewO)

-registrierter Versicherungsmakler (Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO )

Serviceleistungen für WhoFinance-Nutzer

  • Kostenlose Erstberatung
  • Beratungsprotokoll
  • Beratung beim Kunden vor Ort

Kundenprofil

  • Selbstständige
  • Beamte
  • Rentner
  • Angestellte
  • Studenten

Impressum und Pflichtangaben

Adresse:
MLP Erlangen 1 – Finanzberatung für Mediziner
Michael-Vogel-Str. 1c
91052 Erlangen
Aufsichtsbehörde(n):
erteilt durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Vermittlerregister:
D-UDKK-10555-10

Informationen:

MLP Finanzberatung SE

Geschäftsstelle Erlangen 1
Michael-Vogel-Straße 1c
91052 Erlangen
Tel: +49 9131 8944 32
Fax: +49 6222 9090 8223
Mobil: +49 1738715927
E-Mail: bert.hellrung@mlp.de
http://www.mlp.de

Assistenz: Jasmin Schmuck
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