Gibt es eine Absicherung über den Staat?

Autor : Christian Höffer
03. August 2020

Mit Strategie zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Für nach 1961 Geborene gibt es seit dem Jahr 2001 keine staatliche Absicherung mehr gegen Berufsunfähigkeit. Nur die Erwerbsunfähigkeit oder auch Erwerbsminderung (EU) ist noch abgesichert. Wichtig: Zwischen BU und EU besteht ein großer Unterschied. Denn eine Berufsunfähigkeit leistet schon, wenn man nur noch zu 50% seinen aktuellen Job machen kann. Man wird nicht auf andere mögliche Berufe verwiesen. Man kann zum Beispiel aus einem Arzt keinen Pförtner machen (keine abstrakte Verweisung). Bei einer EU ist das aber möglich, hier gilt die abstrakte Verweisung. Eine EU leistet wenn überhaupt erst dann, wenn man in keinem einzigen Beruf weniger als 3 Stunden arbeiten kann (abstrakte Verweisung). Werde ich auf einen anderen Beruf verwiesen, spielt es keine Rolle, ob es überhaupt eine verfügbare Stelle gibt. Im Ergebnis ist die staatliche EU Rente kaum zu bekommen. Durchschnittliche Erwerbsminderungs Renten betragen nur ca. 731 € pro Monat. Und: Erst wenn ich 5 Jahre Beiträge in die Sozialkassen gezahlt habe (Rentenversicherung) habe ich einen Anspruch auf eine EU Rente.

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