Jobwechsel? Drei Tipps, wie Deine betriebliche Altersvors...

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Jobwechsel? Drei Tipps, wie Deine betriebliche Altersvorsorge mitkommt! Deine bAV begleitet Dich ein Leben lang und da ist es wichtig für Dich zu wissen: Die bAV wechselt mit Dir auch den Job! Hier drei Tipps, wie der Arbeitgeberwechsel auch für die bAV klappt: 1. Sage Deinem neuen Chef, dass Du eine bAV/Direktversicherung mitbringst! 2. Sage Deinem neunen Chef, dass sich Dein Berater (also ich) dazu bei ihm meldet. 3. Rufe mich an (0172-9472318) oder schreibe mir eine Mail in der Du mir folgende Angaben machst: -> Name und Anschrift des neuen Arbeitgebers -> Kontaktdaten des Chefs oder der Personalabteilung (Telefonnummer, EMail) -> Dein neues Bruttogehalt -> Du bist umgezogen? Dann brauche ich natürlich auch Deine neue Adresse. Das war erstmal alles was DU zu tun hast! Easy, oder? Wie geht es dann (davon bekommst Du gar nichts mit) weiter? Ich rufe Deinen Chef an und stelle mich vor. Dann bekommt Dein Chef 3 Formulare von mir zugeschickt, die IHR BEIDE unterschreibt und dann an mich zurückschickt. Ich bereite immer alles so vor, dass ihr nur noch unterschreiben müsst - es ist also wirklich easy! Wenn ich alles unterschrieben (und um die Bankverbindung ergänzt) zurück habe, leite ich die Informationen an den Versicherer weiter und informiere auch den Steuerberater des neuen Chefs, damit der alles auf die Gehaltsabrechnung bringt. Genauso begleite ich seit 20 Jahren meine bAV-Kunden - genauso funktioniert es so gut wie immer! In ganz wenigen Einzelfällen besteht der neue Arbeitgeber darauf, sein bAV-Programm zu nutzen. Dann gilt es für Dich, sehr gut aufzupassen, denn viele neue Verträge sind für Dich schlechter, als das was Du schon abgeschlossen hast! Leider sieht man das den Angeboten nicht an. Deshalb ist es in diesen Fällen ganz wichtig, dass Du Dich noch einmal intensiv mit mir austauschst. Mit meiner Fachexpertise kann ich sehen, ob ein neuer Vertrag für Dich besser ist als der alte, oder ob es für Dich besser ist, den alten Vertrag selbst in die Hand zu nehmen. Hier handelt es sich wirklich um Einzelfallbetrachtungen! Wichtig zu wissen: Besteht der neue Arbeitgeber darauf, dass Du einen neuen Vertrag bei ihm abschließen musst, verdient als erstes sein Versicherungsberater!

Cordula Vis-Paulus

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Dieser Beitrag wurde am 29.06.2021 veröffentlicht von:
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aus Langenfeld (Rheinland)

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