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Autor : Elke Waes
19. Februar 2021
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Wer entscheidet Ihre Angelegenheiten, privat wie geschäftlich, wenn Ihnen etwas zustößt? Keine automatische Vertretungsberechtigung. Falls Sie selbst keine Entscheidungen treffen können, sind Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige rechtlich nicht zur automatischen Vertretung berechtigt. Selbst vom Gericht bestimmte Ehepartner können nicht komplett frei handeln. Die Folge ist rechtliche und finanzielle Fremdbestimmung. Mit aktuellen Vollmachten bleiben Sie selbstbestimmt. JURA DIREKT – in Kooperation mit freien Rechtsanwaltskanzleien stehen zur Auswahl • Gesamtvollmacht (GV) für Privatpersonen bestehend aus Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht • Unternehmervollmacht (UV) bestehend aus Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht inkl. Regelungen für die Ausübung aller selbstständigen Tätigkeiten • Sorgerechtsverfügung • Testament

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