DIE ALTERSVORSORGE VERTEUERT SICH ZUM 1. JANUAR 2022 – HANDELN SIE JETZT!
ONLINE-KUNDENSEMINAR - MITTWOCH, 17.11.2021 VON 18:30 UHR BIS 19:15 UHR
Im Zuge der anhaltenden Niedrigzinsphase wird zum 1. Januar 2022 der Höchstrechnungszins, welcher Auswirkungen auf die Kalkulation von Altersvorsorge-, Arbeitskraftabsicherungs- und Hinterbliebenenprodukte hat, abgesenkt. Für die vorgenannten Produktarten bedeutet das eine Schlechterstellung der Versicherten in Form von Verteuerung dieser Produkte bzw. einer Reduzierung von Leistungen.
Die Beiträge für bspw. eine Hinterbliebenenabsicherung in Form einer Risikolebensversicherung, der betrieblichen Altersversorgung (bAV) oder die Arbeitskraftabsicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden steigen. Im Hinblick auf die Laufzeit kostet das sehr viel Geld!
Erfahren Sie in diesem Kundenseminar, für welche Personen es besonders sinnvoll ist, zu handeln: für Sie selbst, Ihre Kinder, Patenkinder etc. Neben dem Fachwissen enthält das Kundenseminar auch viele Fallbeispiele.
Inhalt
• Fachwissen zum Thema Höchstrechnungszins
• Auswirkungen auf die jeweiligen Produkte
• Einsparpotentiale anhand von Fallbeispielen
• Flexibilität der Produkte (wichtig bei der betrieblichen Altersversorgung oder bei der Absicherung der Kinder)
• Beantwortung Ihrer Fragen