Wer in vermietete Immobilien investiert, sollte nicht nur auf Kaufpreis, Finanzierung und Mieteinnahmen schauen.
Ein Punkt, der häufig unterschätzt wird, sind die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. In meiner Beratung stelle ich immer wieder fest, dass viele Eigentümer einige Werbungskosten gar nicht kennen oder falsch einordnen.
Hier finden Sie eine kompakte Übersicht zum Speichern und Weiterleiten 👇
✅ Zinsen auf den Immobilienkredit – grundsätzlich in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.
✅ AfA (Abschreibung) – je nach Gebäudeart aktuell zwischen 2 % und bis zu 7 % des Gebäudewerts pro Jahr möglich.
✅ Nicht umlagefähige Hausgeldbestandteile – z. B. Verwaltungskosten. Achtung: Die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage ist nicht sofort absetzbar. Sie wirkt sich steuerlich erst aus, wenn die Rücklage tatsächlich für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet wird.
✅ Verwaltungskosten – grundsätzlich absetzbar.
✅ Instandhaltungs- und Reparaturkosten – grundsätzlich absetzbar (je nach Art der Maßnahme gelten steuerliche Besonderheiten).
✅ Fahrtkosten zur Immobilie – häufig lassen sich mehr als 0,30 € pro Kilometer ansetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die tatsächlichen Fahrzeugkosten inklusive Wertverlust, Kraftstoff, Versicherung, Reparaturen usw. berücksichtigt werden. Gerade bei längeren Fahrten kann das einen deutlichen Unterschied machen.
✅ Steuerberatungskosten – soweit sie der Vermietung zuzuordnen sind, absetzbar.
✅ Notar- und Grundbuchkosten – bei vermietungsbezogenen Vorgängen grundsätzlich absetzbar. Beim Immobilienkauf gilt: Der auf das Gebäude entfallende Anteil kann über die AfA berücksichtigt werden. Der auf den Grund und Boden entfallende Anteil ist hingegen nicht abschreibbar.
✅ Maklerkosten bei Vermietung – grundsätzlich absetzbar.
✅ Kontoführungsgebühren – hierfür wird in der Praxis regelmäßig eine Pauschale anerkannt. Die Gebühren des gesamten Girokontos können dagegen nicht in beliebiger Höhe angesetzt werden.
✅ Telefon- und Internetkosten – anteilig absetzbar. Häufig werden bis zu 20 € monatlich bzw. 240 € jährlich ohne größeren Nachweis akzeptiert. Höhere Beträge sind über einen entsprechenden Einzelnachweis möglich. Ein vollständiger Abzug wäre nur mit einem ausschließlich für die Vermietung genutzten Anschluss realistisch.
✅ Fachliteratur und Weiterbildung – absetzbar, wenn ein Zusammenhang mit der Vermietung besteht.
✅ Leerstandskosten – können weiterhin berücksichtigt werden, sofern die Vermietungsabsicht nachweisbar ist.
✅ Möbel bei möblierter Vermietung – werden über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben.
⚠️ Wichtig: Diese Übersicht dient einem ersten Überblick und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Welche Kosten tatsächlich in welcher Höhe berücksichtigt werden können, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.
Aus meiner Erfahrung wird die steuerliche Seite einer Kapitalanlage häufig unterschätzt. Dabei kann sie einen erheblichen Einfluss auf die tatsächliche Rendite haben. Wer seine Werbungskosten kennt und sauber dokumentiert, schöpft das Potenzial seiner Immobilie deutlich besser aus
Welche dieser Positionen war Ihnen bereits bekannt und welche hat Sie überrascht?