Eigenkapital aufbauen mit Bausparen: Ihr Plan für die erste eigene Wohnung

Autor : Markus Jakobides
13. September 2026

Wer früh anfängt, hat später die Wahl. Ich zeige Ihnen, wie Sie Arbeitgeberzuschuss und staatliche Förderung richtig mitnehmen und Schritt für Schritt Eigenkapital für die eigenen vier Wände aufbauen.

1. Vermögenswirksame Leistungen über die Gehaltsabrechnung

  • Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber dazuzahlt, steht im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Fragen Sie in der Personalabteilung nach.
  • Zahlt Ihr Arbeitgeber nichts, können Sie einen Teil Ihres Gehalts vermögenswirksam anlegen lassen.
  • Der Arbeitgeber überweist direkt auf Ihren Bausparvertrag.

2. Arbeitnehmersparzulage (Stand 09/2026, ohne Gewähr)

  • 9 % auf bis zu 470 € VL im Jahr im Bausparvertrag, also gut 42 € pro Jahr
  • Einkommensgrenze: 40.000 € zu versteuerndes Einkommen, bei Zusammenveranlagung 80.000 € (seit 2024)
  • Gemeint ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Es liegt meist deutlich darunter, deshalb haben mehr Menschen Anspruch, als sie denken.

3. Wohnungsbauprämie (Stand 09/2026, ohne Gewähr)

  • 10 % auf eigene Einzahlungen bis 700 € im Jahr (Paare 1.400 €), also Fördernug bis 70 € bzw. 140 € pro Jahr
  • Einkommensgrenze: 35.000 € zu versteuerndes Einkommen, Paare 70.000 €

 

Ab 2027: deutlich mehr Förderung (beschlossen, Stand 09/2026, ohne Gewähr)
Zum 01.01.2027 löst ein neues Fördersystem die Riester-Rente ab. Bekannt ist es vor allem durch das neue Altersvorsorgedepot. Für Ihr Eigenkapital und Ihr späteres Eigentum ist aber noch etwas anderes wichtig: Die neue Förderung gilt auch für die Eigenheimrente, also für geförderte Verträge, deren Guthaben Sie für die eigene Immobilie einsetzen können.

  • Grundzulage: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 €, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €, also bis zu 540 € im Jahr (bisher max. 175 €)
  • Kinderzulage: bis zu 300 € je Kind im Jahr
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € für alle unter 25
  • Die Zulage hängt nicht mehr vom Einkommen ab, sondern von Ihrer Einzahlung (mindestens 120 € im Jahr)
  • Neu: Auch Selbstständige können die Förderung nutzen
  • Für das Eigentum: Guthaben für Kauf oder Bau entnehmen oder die Förderung zur Tilgung des Baudarlehens nutzen

Ein möglicher Fahrplan

  1. VL beim Arbeitgeber aktivieren, Notgroschen aufbauen
  2. Bausparvertrag in passender Größe
  3. Eigene Einzahlungen so wählen, dass auch die Prämie mitgenommen wird
  4. Ab 2027 prüfen, ob ein geförderter Vertrag mit Eigenheimrente zu Ihnen passt
  5. Die Sparrate mit jeder Gehaltserhöhung anheben
  6. Das Eigenkapital später in die Baufinanzierung einbringen

Ihr nächster Schritt
Bringen Sie Ihre letzte Gehaltsabrechnung mit. Wir prüfen gemeinsam, welche Förderung Ihnen zusteht, kostenlos, kurz und konkret, auch per Video.

Markus Jakobides

München

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