Ein Praxisbeispiel aus meiner Beratung zeigt, welche steuerlichen Effekte eine Kapitalanlage-Immobilie haben kann.
Bei einem Immobilienkunden wurden vor der Investition monatlich 650,75 € Lohnsteuer einbehalten. Nach Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen der vermieteten Immobilie und der Eintragung eines entsprechenden Freibetrags sank die laufende Lohnsteuer in diesem konkreten Fall auf 0,00 €.
Das entspricht rechnerisch einer zusätzlichen monatlichen Liquidität von 650,75 € bzw. 7.809 € pro Jahr.
Hintergrund sind unter anderem steuerlich abzugsfähige Werbungskosten wie Abschreibung (AfA), Finanzierungszinsen und weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie.
Über einen Lohnsteuerermäßigungsantrag kann ein entsprechender Freibetrag bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Der finanzielle Effekt zeigt sich dadurch bereits monatlich auf der Gehaltsabrechnung und nicht erst mit der späteren Einkommensteuererklärung.
Wichtig: Eine Kapitalanlage-Immobilie sollte niemals allein aufgrund eines möglichen Steuervorteils gekauft werden.
In meiner Beratung betrachte ich deshalb immer das gesamte Konzept: Kaufpreis, Standort, Finanzierung, Eigenkapital, Mieteinnahmen, Kosten, Rücklagen, steuerliche Aspekte sowie die langfristige Vermögensplanung.
Das dargestellte Beispiel ist anonymisiert. Die steuerlichen Auswirkungen sind individuell und können bei anderen Anlegern deutlich abweichen. Die endgültige steuerliche Beurteilung erfolgt im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung. Keine Steuerberatung.