Strategische Altersvorsorge im Wandel der Rentenreform 2027: Was passiert mit Riester?

Autor : Petra Burandt
26. Juni 2026
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Mustafa Behan, Gründer von WhoFinance, erneut im Gespräch mit Dr. Petra Burandt, Top-Finanzberaterin von MLP aus Hannover:

Expertendialog zum neuen Altersvorsorgedepot, Teil 3.

💰Die Rentenreform kommt! Mit dem offiziellen Start des neuen Altersvorsorgedepots zum 01.01.2027 stellt sich für Millionen von Sparern die drängende Frage: Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag? Kündigen, beitragsfrei stellen oder unverändert weiterlaufen lassen?

In diesem Video gibt Dr. Petra Burandt (Finanzexpertin bei MLP in Hannover) Antworten und zeigt, wie eine kluge Ruhestandsplanung im Wandel der Rentenreform 2027 aussieht.

💡 FÜR VERBRAUCHER & SPARER: Erfahren Sie, warum eine voreilige Kündigung Ihres Riester-Vertrags Sie tausende Euro an staatlichen Zulagen und Steuerrückzahlungen kosten kann (förderschädliche Kündigung). Lernen Sie die rechtlichen Optionen des Bestandsschutzes kennen und warum Sie jetzt die Füße stillhalten sollten, bis echte Vergleichsprodukte vorliegen.

💼 FÜR FINANZBERATER & VERMITTLER: Erfahren Sie, wie Sie das Thema „Riester-Reform“ strategisch in der Mandantenberatung platzieren, warum das Altersvorsorgedepot kein Ersatz für "Rürup" (Basisrente) und die bAV (betriebliche Vorsorge) ist, und wie Sie Ihre Mandanten optimal auf die gesetzlichen Änderungen vorbereiten, bevor der große Ansturm im Herbst beginnt.

💡Die 7 zentralen Insights aus dem Interview

1. Absoluter Verzicht auf übereilte Kündigungen: Das drängendste Verbraucher-Insight lautet: Bestehende Riester-Verträge dürfen unter keinen Umständen voreilig gekündigt werden. Dies löst eine sogenannte förderschädliche Kündigung aus, wodurch sämtliche über Jahre erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile ohne Not zurückgezahlt werden müssen.

2. Umfassender gesetzlicher Bestandsschutz: Für alle Altverträge gilt eine uneingeschränkte Besitzstandswahrung. Es gibt ab dem Startschuss am 01.01.2027 absolut keinen gesetzlichen Zugzwang: Verträge können völlig unverändert fortgeführt werden.

3. Zwei pragmatische Optionen innerhalb alter Verträge: Sparer haben ab 2027 die Flexibilität, ihren Vertrag entweder wie bisher weiterlaufen zu lassen oder ihn innerhalb desselben Vertragsmodells unkompliziert auf die neuen Fördermodalitäten umstellen zu lassen.

4. Gegenwind für Online-Mythen & KI-Halbwahrheiten: Riester-Produkte werden seit über 20 Jahren oft aus ideologischen Gründen im Netz pauschal schlechtgeredet. Ungeprüfte Online-Inhalte und KI-Zusammenfassungen potenzieren diesen Unsinn aktuell. Dr. Burandt rät zu einer strikten Versachlichung anhand belastbarer Zahlen.

5. Keine „eierlegende Wollmilchsau“: Auch das neue Altersvorsorgedepot wird kein makelloses Allheilmittel sein. Kritikpunkte an Riester (Kostenstrukturen, Garantien, Verrentungspflicht) weichen beim neuen Depot schlichtweg anderen Parametern, die individuell bewertet werden müssen.

6. Das strategische „Und“ der Altersvorsorge: Eine solide Vorsorge-/ Ruhestandsplanung setzt auf Ganzheitlichkeit. Das Altersvorsorgedepot ersetzt bestehende Verträge der bisherigen Vorsorgeschichten nicht, sondern gliedert sich als Baustein neben der Basisrente ("Rürup") und der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ein. Das Ziel bleibt: Lebenslange Ausgaben durch lebenslange Einnahmen zu decken.

7. Vorbereitung rüstet für die Entscheidungsfähigkeit: Auch wenn finale Produktwechsel erst ab Anfang 2027 möglich sind, schafft eine faktenbasierte Beratung schon heute Handlungsfähigkeit. Wegen des erwarteten Beratungs-Engpasses in der gesamten Branche ab dem Herbst rät Dr. Burandt dazu, sich zeitnah Termine zu sichern.

Petra Burandt

Hannover

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