Rechtsverbindliche Unterstützung bei Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.

Autor : Ralf-Achim Vetter
03. Juni 2016
Rechtsverbindliche Unterstützung bei Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.
Was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall ausfallen oder zum Betreuungsfall werden? Wer entscheidet dann über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen? LEIDER besteht in Deutschland nicht automatisch die Möglichkeit, dass Sie durch den Ehepartner oder Familienangehörige vertreten werden können. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gerichtlichen Betreuer. Selbst wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, sind Sie ab diesem Zeitpunkt rechtlich zwei getrennte Personen. Wollen Sie, dass evtl. ein Fremder über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen entscheidet oder Ihr Partner plötzlich nicht mehr frei handeln darf? Nur mit rechtskonformen Vollmachten können Sie selbstbestimmt bleiben. - Betreuungsverfügung: Bestimmen SIE Ihre persönliche Vertrauensperson! - Patientenverfügung: Setzen SIE Ihr Selbstbestimmungsrecht durch! - Vorsorgevollmacht: Regeln SIE die Dinge so, wie Sie es wünschen! Zusätzlich eingearbeitet für Selbständige und Unternehmer - Unternehmervollmacht: Entscheiden SIE, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Und vor allem von wem! Wir verhelfen Ihnen zu einer rechtssicheren Lösung, damit Sie und Ihre Angehörigen im Falle des Falles nicht durch unbekannte Juristen fremdbestimmt werden, sondern immer noch Ihr Wille entscheidet.

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