Gebäudeversicherung - Kann ich beim Hauskauf die Versicherung wechseln?
Ja. Sie können bei einem Hauskauf die Versicherung wechseln. Sie übernehmen aber zunächst automatisch die bereits bestehende Gebäudeversicherung – siehe auch § 69 im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Informieren Sie bitte auch die Versicherungsgesellschaft über den Kauf (§ 71 VVG).
Sie haben ab der Eigentumsumschrift im Grundbuch einen Monat Zeit, die Versicherung zu kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder besser zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 70 VVG). Sie können so die vom Verkäufer bereits gezahlte Versicherungsprämie noch ausnutzen.