steigende Zusatzbeiträge bei vielen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in 2024

steigende Zusatzbeiträge bei vielen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in 2024

Mitgliederinnen und Mitglieder vieler gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erhalten zum Jahreswechsel wieder Post von ihrem Versicherer. Denn ca. jeder zweite Anbieter kündigt darin für 2024 steigende Zusatzbeiträge an. Bei der teuersten Kasse steigt der Beitragssatz auf bis zu 17,3 Prozent, bei der günstigsten bleibt er hingegen bei 15,5 Prozent.

In den meisten Fällen besteht bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den höheren Beitrag verlangt, ein Sonderkündigungsrecht. Für die Kündigung reicht es, der neuen Kasse zu erklären, dass man dort Mitglied werden möchte. Ist ein Wechsel möglich und hat die neue Kasse bestätigt, müsst Ihr nur noch Euren Arbeitgeber informieren. Jede zuständige GKV muss unabhängig vom Alter und von aktuellen Behandlungen Versicherte annehmen. Bitte prüft zusätzlich zum Zusatzbeiträge die Extraleistungen, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind und oft viel Geld wert sind.

Hintergrund ist, dass zum Jahreswechsel Deutschlands Krankenkassen wieder über ihre Zusatzbeiträge für die kommenden zwölf Monate entschieden haben. Wie hoch die zusätzlichen Kosten für Euch in 2024 werden, hängt davon ab, wie stark die eigene Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt. Eure Ersparnis kann bei einem Wechsel bis zu 46 Euro monatlich betragen.

Zusätzlich steigen die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Jahr auf ein neues Rekordniveau. Denn die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 59.850 Euro auf 62.100 Euro. Bis zu dieser Höhe werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Prozentsatz des Einkommens berechnet. Wer freiwillig Kassenpatient bleibt, bezahlt deshalb ab Januar 2024 mit bis zu 1.051 Euro monatlich erstmals einen vierstelligen Betrag.

Auch wird ein Wechsel in eine PKV in 2024 erschwert, denn die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auch. Dieser auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnete Schwellenwert erhöht sich in 2024 um 4,1 Prozent, also von 66.600 auf 69.300 Euro. Arbeitnehmer mit einem Einkommen ab der Beitragsbemessungsgrenze zahlen durch die Erhöhungen aktuell bis zu 434 Euro zusätzlich im Jahr. Selbständige, die sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil tragen, haben zusätzliche Belastungen von bis zu 868 Euro jährlich.

Es lohnt sich, dass Ihr Euch mit Euren Finanzen beschäftigt. Nutzt mich als Coach, um in die Umsetzung zu kommen.

Ronald Reich

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Dieser Beitrag wurde am 04.01.2024 veröffentlicht von:
Ronald Reich

aus Kiel

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