Die geförderte private Altersvorsorge steht vor einem grundlegenden Wandel. Wer bisher vor allem an die Riester-Rente gedacht hat, wird sich ab 2027 mit einer deutlich breiteren Produktwelt beschäftigen müssen. Für viele Sparer stellt sich deshalb schon jetzt die Frage, was genau beschlossen wurde, welche Förderung künftig gilt und wie bestehende Riester-Verträge einzuordnen sind.
Entscheidend ist dabei nicht nur die neue Produktbezeichnung. Mit der Reform verändern sich die Förderlogik, die zulässigen Produktarten, der Kreis der Förderberechtigten und die Auszahlungsphase. Gleichzeitig bleibt für bestehende Riester-Verträge ein Bestandsschutz erhalten. Genau diese Mischung aus Kontinuität und Neuausrichtung macht das Thema beratungsintensiv.
Für eine sinnvolle Entscheidung sollten Sie die neue geförderte Lösung immer im Zusammenhang mit Ihrer gesamten privaten Altersvorsorge betrachten. Denn nicht jede Förderung ist automatisch die beste Lösung, wenn Flexibilität, Garantien, Laufzeit und bereits vorhandene Verträge nicht mitgedacht werden.
Der aktuelle Stand der Reform
Nach aktuellem Stand ist die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen, und die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Ziel der Reform ist es, die private Altersvorsorge renditestärker, verständlicher und flexibler zu gestalten als das bisherige Riester-System.
Im Mittelpunkt steht das neue Altersvorsorgedepot. Damit wird erstmals eine staatlich geförderte private Altersvorsorge ohne zwingende Beitragsgarantie in den Regelfall eingebunden. Ergänzt wird diese Produktwelt durch standardisierte Depotlösungen und Garantieprodukte mit festgelegten Sicherungsniveaus.
Wichtig ist aber auch: Nicht alle Umsetzungsfragen sind praktisch schon erledigt. Für das öffentlich organisierte Standarddepot ist eine weitere Ausgestaltung vorgesehen. Das bedeutet für Verbraucher: Die rechtlichen Leitplanken stehen, die konkrete Marktumsetzung wird sich jedoch erst mit dem Produktstart und den tatsächlichen Angeboten der Anbieter vollständig zeigen.
Welche Altersvorsorgeprodukte ab 2027 vorgesehen sind
Die Reform führt nicht einfach ein einzelnes Nachfolgeprodukt der Riester-Rente ein. Stattdessen entsteht eine neue Produktwelt mit unterschiedlichen Sicherheits- und Renditeprofilen.
Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ist die chancenorientierte Variante. Hier kann auf klassische Garantien verzichtet werden, damit das Kapital stärker in renditeorientierte Anlagen wie Fonds oder ETFs investiert werden kann. Für langfristig orientierte Sparer kann das attraktiv sein, weil höhere Ertragschancen möglich werden. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass Wertschwankungen stärker auszuhalten sind.
Standarddepot
Das Standarddepot soll den Zugang vereinfachen. Es ist als leicht verständliches, standardisiertes Altersvorsorgedepot gedacht und soll mit klaren gesetzlichen Vorgaben arbeiten. Dazu gehört auch eine begrenzte Kostenstruktur. Zusätzlich ist ein öffentlich organisiertes Angebot vorgesehen, das als Referenz für einfache und kostengünstige Lösungen dienen soll.
Garantieprodukte
Wer mehr Sicherheit wünscht, soll weiterhin geförderte Garantieprodukte nutzen können. Anders als bei der klassischen Riester-Welt geht es künftig aber nicht um eine einzige starre Garantieform. Vorgesehen sind Garantiestufen von 80 oder 100 Prozent zum Beginn der Auszahlungsphase. Damit soll es möglich werden, zwischen höherer Sicherheit und größeren Renditechancen bewusster zu wählen.
Experten-Tipp: Die neue Produktwelt ist kein reines Entweder-oder zwischen Sicherheit und Rendite. Entscheidend ist, wie viel Schwankung Sie bis zum Ruhestand tragen können und welche Rolle die geförderte Vorsorge in Ihrer gesamten Vermögens- und Ruhestandsplanung spielt.
So funktioniert die staatliche Förderung
Die Reform hält am Grundprinzip der Förderung fest: Beiträge werden in der Ansparphase staatlich unterstützt, die spätere Auszahlung wird steuerlich nachgelagert behandelt. Neu ist vor allem die deutlich einfachere und beitragsproportionale Zulagenlogik.
- Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag sind 50 Cent Grundzulage vorgesehen.
- Für die nächsten 1.440 Euro Eigenbeitrag sind 25 Cent Grundzulage je Euro vorgesehen.
- Damit kann die Grundzulage auf bis zu 540 Euro pro Jahr steigen.
- Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommt eine Kinderzulage von 1 Euro pro selbst eingezahltem Euro hinzu, maximal 300 Euro pro Kind.
- Wer vor dem 25. Geburtstag startet, soll weiterhin einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
Besonders relevant ist diese Logik für kleine und mittlere Sparraten. Schon ein überschaubarer Eigenbeitrag kann zu einer spürbaren Förderquote führen. Genau darin liegt ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Riester-Förderung, die viele Verbraucher als kompliziert und wenig transparent erlebt haben.
Der jährliche Höchstbetrag für Einzahlungen soll 6.840 Euro betragen. Gefördert werden davon bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag. Zusätzlich bleibt der Sonderausgabenabzug grundsätzlich erhalten. Wie stark sich dieser steuerlich auswirkt, hängt allerdings immer von Ihrer persönlichen Situation ab und sollte bei Bedarf mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Wer künftig förderberechtigt ist
Ein wichtiger Reformpunkt ist die Erweiterung des Berechtigtenkreises. Förderberechtigt bleiben die klassischen Gruppen wie rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Auszubildende, bestimmte Beamte und ihnen gleichgestellte Personen.
Neu ist vor allem, dass auch viele Selbstständige einbezogen werden sollen. Das betrifft insbesondere gewerblich Tätige, bestimmte Freiberufler mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit sowie Pflichtmitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk. Damit öffnet sich die geförderte private Altersvorsorge für Gruppen, die bisher von Riester oft ausgeschlossen waren.
Auch die mittelbare Förderberechtigung für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner bleibt grundsätzlich erhalten. Wenn eine Person unmittelbar förderberechtigt ist, kann auch die andere Person Zulagen erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Gerade für Haushalte mit Kindern oder für Selbstständige kann sich dadurch eine neue Planungssituation ergeben. Wer seine spätere Einkommensstruktur im Ruhestand sauber aufstellen will, sollte die neue Förderung deshalb nicht isoliert betrachten, sondern mit einer vorausschauenden Ruhestandsplanung verbinden.
Die wichtigsten Unterschiede zur Riester-Rente
Die Reform ersetzt die bisherige Riester-Logik nicht nur im Detail, sondern in mehreren Grundannahmen. Die größten Unterschiede liegen in der Produktarchitektur, der Förderung und der Flexibilität.
ThemaRiester-RenteNeue Produktwelt ab 2027ProduktartenVor allem klassische Riester-Verträge mit strengen VorgabenAltersvorsorgedepot, Standarddepot und GarantieprodukteGarantieHohe Garantielogik prägt das SystemWahl zwischen 0, 80 oder 100 Prozent je nach ProduktartFörderungKomplexe Logik mit festen Zulagen und MindesteigenbeitragBeitragsproportionale, leichter nachvollziehbare ZulagenZielgruppenViele Selbstständige ausgeschlossenErweiterung auf viele Selbstständige und VersorgungswerksmitgliederAuszahlungWeniger flexibelWahl zwischen lebenslanger Rente und Auszahlungsplan mindestens bis 85
Besonders wichtig: Die neue Förderung ist nicht automatisch in jedem Einzelfall überlegen. Der individuelle Fördervergleich macht deutlich, dass die Vorteilhaftigkeit der jeweiligen Produktwelt stark von Einkommen, Eigenbeitrag und Kinderzahl abhängt. Für Familien mit mehreren Kindern, für Geringverdiener und für Sparer mit kleiner Sparrate können die Ergebnisse anders ausfallen als für kinderlose Gutverdiener.
Genau deshalb sollte ein Vergleich nicht nur auf Basis eines Schlagworts wie „mehr Förderung“ oder „mehr Rendite“ getroffen werden. Maßgeblich sind immer die Kombination aus Vertragskosten, Garantieniveau, geplanter Sparleistung und Ihrer persönlichen Zielsetzung.
Was das für bestehende Riester-Verträge bedeutet
Für bestehende Riester-Verträge gilt grundsätzlich Bestandsschutz. Das ist einer der wichtigsten Punkte für alle, die bereits einen Vertrag besitzen. Sie müssen also nicht automatisch kündigen und können Ihren bisherigen Vertrag grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weiterführen.
Gleichzeitig eröffnet die Reform neue Wahlmöglichkeiten. Je nach Vertragslage kann es möglich sein, mit einem bestehenden Riester-Vertrag in die neue Fördersystematik zu wechseln oder von einem alten Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag zu wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Allerdings können dabei Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen.
In der Praxis heißt das: Eine vorschnelle Kündigung ist meist nicht der beste erste Schritt. Sinnvoller ist es, den vorhandenen Vertrag strukturiert zu prüfen. Relevant sind unter anderem:
- die bisherige Kostenstruktur des Altvertrags,
- die garantierten Leistungen und möglichen Renditechancen,
- Ihre Familien- und Einkommenssituation,
- die Frage, ob Sie künftig eher Sicherheit oder mehr Kapitalmarktchancen wünschen.
Gerade bei älteren Verträgen kann der Bestandsschutz wertvoll sein. In anderen Fällen kann ein Wechsel in ein neues Depotmodell sinnvoller sein. Ob das so ist, lässt sich seriös nur durch einen Vertragsvergleich beantworten. Einen Überblick, wie L&R FinanzKonzepte dabei vorgeht, finden Sie im Beratungskonzept.
Fazit
Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ist mehr als eine Modernisierung der Riester-Rente. Ab 2027 entsteht eine neue Produktwelt mit mehr Wahlmöglichkeiten, breiterem Zugang und einer transparenteren Förderlogik. Das eröffnet Chancen, macht die Entscheidung aber nicht automatisch einfacher.
Für Sparer ohne bestehenden Vertrag wird künftig vor allem die Frage wichtig, welches Verhältnis von Renditechance, Garantie und Flexibilität zur eigenen Lebensplanung passt. Für Riester-Bestandskunden steht dagegen die Prüfung im Vordergrund, ob Bestandsschutz, Förderwechsel oder ein kompletter Neuaufbau die bessere Lösung ist.
Wer die neuen Altersvorsorgeprodukte richtig einordnen möchte, sollte deshalb nicht nur auf die Zulage schauen, sondern auf das Gesamtbild aus Förderung, Vertragskosten, Auszahlungsform und vorhandenen Vorsorgebausteinen. Genau dort beginnt eine sinnvolle und strukturierte Beratung.