Herzlichen Glückwunsch! Sie haben sich für eine Immobili...

Autor : Tobias Trummer
18. April 2019
Herzlichen Glückwunsch! Sie haben sich für eine Immobilie entschieden, möglicherweise Ihr Traumhaus. Wäre es nicht, traumhaft, wenn nun alles glattliefe? In der Realität warten große und kleine Ärgernisse auf Sie, wer einmal gebaut oder umgebaut hat, kann ein Lied davon singen - Planungsfehler und Baumängel sind leider keine Ausnahme. Werden sie zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet. Der Bauherren-Rechtsschutz sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Er schützt sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Sie da, selbst wenn Sie nur einer Frage haben, die Sie mit einem kompetenten Spezialisten klären möchten. Wir bieten Ihnen sofortige Deckung ohne Wartezeit!!! Wichtig: Das Antrag muss vor dem Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrags maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass o.g. Punkte in einer klassischen marktüblichen Rechtsschutz-Deckung immer als ausgeschlossen gelten! Wir beraten Sie gerne individuell und kompetent, sprechen Sie mit uns. Ihr STRATEGIE-Team

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München

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