Überlegungen zum deutschen Gesundheitswesen oder: PKV oder GKV ?

Autor : Benedikt Dernbecher
02. September 2024
Überlegungen zum deutschen Gesundheitswesen oder: PKV oder GKV ?

Überlegungen zum deutschen Gesundheitswesen oder: PKV oder GKV ?

 

Das prägende Merkmal der PKV waren bisher die rechtsverbindlich festgeschriebenen und garantierten  Vertragsbedingungen- im Gegensatz zur GKV, die diese Rechtsverbindlichkeit in dieser Form nicht kennt, sondern Leitlinien, die der gemeinsame Bundesausschuss von Zeit zu Zeit überarbeitet(was da drin ist wird in der Regel bezahlt).

Mal abgesehen davon, dass garantierte Vertragsbedingungen nur das garantieren, was da drin steht, und eben nicht mehr, was im Zuge der dramatischen technischen unglaublich dynamischen medizinischen Weiterentwicklung durchaus Probleme mit sich bringen kann, mal abgesehen davon, dass dem Mandanten suggeriert wird, PKV wäre immer besser als GKV (Motto: „Ist Ihre Krankenversicherung auch zu teuer?) rückt ein anderer Gesichtspunkt mehr und mehr in den Fokus:

Davon ausgehend, dass Sie nicht den Verlockungen der Billigheimer erlegen sind, und sich in jungen Jahren einen wirklichen TOP-Tarif bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft eingekauft haben, wie beispielsweise einer meiner Bekannten, und gehen weiter davon aus, dass Sie sich nicht von Quacksalbern mit obskuren Behandlungsmethoden behandeln lassen, sondern von renommierten Professoren (die Sie sich ja leisten können dank des TOP-Tarifes) mit den anerkannten Methoden der Wissenschaften, dann sollte der durchschnittlich gebildete Mitteleuropäer eigentlich denken, er ist auf der sicheren Seite des Lebens, wenn früher oder später gesundheitliche Probleme auftreten.

Doch weit gefehlt, wie das Beispiel meines Bekannten zeigt: TOP-Tarif vorhanden, renommierte Krankenversicherung ebenso, genau so natürlich die renommierte behandelnde Ärzteschaft- aber plötzlich interessieren die eigenen  AVBs eigentlich gar nicht mehr, sondern aus der tiefen Trickkiste der AVB-Zauberer (in der Fachsprache „Aktuare“) werden die Begriffe „medizinische Notwendigkeit“ und „Übermassbehandlung“ herausgeholt und unter Bezug darauf die Leistung verweigert, die dann erst gerichtlich erstritten werden muss. Und das Beispiel meines Bekannten scheint kein Einzelfall zu sein.

Wenn ich mir dann die GKV ansehe, wo man auf erst einmal nichts einen Rechtsanspruch hat, was sich außerhalb der Leitlinien bewegt (wirtschaftliches und ausreichende Behandlung ist in der GKV angesagt, aber keinerlei Anspruch auf Behandlung nach dem neuesten Stand der medizinischen Forschung) wenn ich aber weiß, dass durch eine fundierte medizinische Befürwortung und Begründung des Facharztes ich durchaus Chancen habe, auch in der GKV eine medizinische Behandlung nach „state of the art“ zu erhalten, dann frage ich mich: Wo sind denn da eigentlich die Unterschiede? Was der PKV die „medizinische Notwendigkeit“ ist der GKV der Gutachterausschuss. Die allgemeinen Vertragsbedingungen fallen da völlig hinten herunter.  Und natürlich hat man auch in der GKV ein Widerspruchsrecht, und natürlich hat man auch in der GKV ein Klagerecht, wenn man nicht anders zum Ziel kommt. In beiden Fällen habe ich jedenfalls keinerlei rechtsverbindliche Ansprüche. Die PKV hebelt ihre eigenen AVBs durch oben erwähnte Begriffe aus, die GKV hat erst gar keine.

Da frage ich mich doch, wenn die AVBs (allgemeine Versicherungsbedingungen) in der Privaten Krankenversicherung ausgehebelt werden durch Hantieren mit den Begriffen „Übermassbehandlung/medizinische Notwendigkeit",  ob die unbestimmte Begrifflichkeit der GKV für den Mandanten nicht besser sein kann als die (angeblich) bestimmte Begrifflichkeit der PKV, die ja erwiesenermassen bei weitem nicht in allen relevanten Positionen eine Besserstellung zur GKV bedeutet.

Vor diesem Hintergrund, der offenbar tagtäglich aktueller wird, halte ich belastbare Zusatztarife für ambulante/stationäre Behandlung, die es, wenn auch nur von wenigen Anbietern, gibt, für eine interessante Alternative.

Die kosten relativ viel Geld, werden auch nicht vom Arbeitgeber bezuschusst, sind auch steuerlich nur sehr theoretisch abzugsfähig  und erfordern an der Stelle vom Mandanten daher eine gewisse „Leidensbereitschaft“. Andererseits bleibt der Mandant in der GKV, der Zusatzvertrag ist kündbar, die ganze Problematik beim kompletten Wechsel in die PKV taucht gar nicht auf.

Es kann sein wie es will: Wir alle müssen in guten Zeiten deutlich mehr Geld in die Hand nehmen, um für den Fall der Fälle die großen Risiken des Lebens, was Arbeitskraft und Gesundheit angeht, bewältigen zu können.

 

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