Einmal ADHS-immer ADHS ?

Autor : Benedikt Dernbecher Online Versicherungsmakler
12. September 2024

ADHS ist eine Erkrankung aus dem psychischen Formenkreis, (ICD-Code F90.) der aus gutem Grund von den Versicherern mit besonderer Aufmerksakeit bedacht wird.

ADHS wird, auch von den Rückversicherern, deshalb so kritisch gesehen, weil die Psyche ganz nach oben gerückt ist bei den Gründen für eine Berufsunfähigkeit und insbesondere bei  ADHS eine sogenannte Comorbidität befürchtet wird, will heissen, ADHS wird als erhöhtes Risiko für Folgeerkrankungen angesehen, die heute noch nicht erkennbar oder noch nicht vorhanden sind. Und ausserdem weil es passieren kann, dass nach einer Reihe von beschwerdefreien Jahren die Erkrankung wieder auftritt.

Hier zeigt sich die ganze Problemaik der korrekten Antragstellung bei Berufsunfähigkeit und wie wichtig es ist, daß hier das wachsame Auge eines Experten für Berufsunfähigkeit sein Auge darauf wirft.  Der ambulant abgefragte Abfragezeitraum bei Berufsunfähigkeitsversicherungen  beträgt in der Regel 3-5 Jahre. Wenn in dieser Zeit weder Behandlung noch Beschwerde vorlag, wird der durchschnittlich gebildete Bürger die entsprechende Frage verneinen. Aus der medizinischen Fachliteratur geht aber hervor, dass ADHS des Öfteren keineswegs ausheilt, sondern latent weiterhin vorhanden ist. Mithin wird bei einem "Wiederaufflackern" mit daran anschliessender Berufsunfähigkeit der Versicherer sich möglicherweise darauf zurück ziehen, dass die Frage nach chronischen Erkrankungen/Folgen von Erkrankungen falsch beantwortet wurde. Damit hat der Versicherte das äusserst unangenehme Thema der "vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung" am Bein. Ausgerechnet geschieht das in einer Lebenssituation, wo der Versicherte sowieso schon angeschlagen ist. Das wünscht sich wirklich niemand.

Auch wenn dem entgegenstehen mag, dass ein Versicherter in der Regel keine oder nur wenig medizinische Fachkenntnssse hat und in einem etwaigen Gerichtsverfahren der Versicherte deswegen evtl. obsiegt, rate ich meinen Mandanten nicht zu einem derartigen Vorgehen des Verschweigens, selbst wenn es formal - auf den ersten Blick- vertretbar erscheint. Das Risiko ist mir zu hoch.

Ich halte es für besser, sich intensiv mit den Versicherern auseinanderzusetzen. Denn es gibt sie noch, die händisch arbeitenden und  hochqualifizierten Risikoprüfer der Versicherer, die bei Offenlegung der Fakten sich differenziert mit dem tatsächlichen Krankheitsbild, Dauer der Gesundheitsstörung, den vielen Facetten, die da denkbar sind, auseinandersetzen und im Rahmen ihrer Verantwortung auch von Fall zu Fall eine positive Entscheidung treffen.

Das hat den gar nicht hoch genug einzuschätzenden Vorteil, daß alle Beteiligten ruhig schlafen können und im Leistungsfall Berufsunfähigkeit sich der Versicherer eben nicht auf Verschweigen/Arglist oder Ähnliches berufen kann.

Und im Zweifelsfalle halte ich es frei nach dem FDP-Vorsitzenden Christian Lindner "Kein Vertrag ist besser als ein schwebend unwirksamer Vertrag".

Das wars für heute. Ihr/Euer Benedikt Dernbecher

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