Oftmals sind die Berufsgruppeneinstufungen für Studenten günstiger als die Berufsgruppeneinstufung für den Zielberuf. Demzufolge ist die Versuchung gross, einen Studenten ohne weiteres Hinterfragen als Studenten einzustufen. Das kann jedoch als Schuss nach hinten losgehen, nämlich im Leistungsfall: Auch die Angaben zum Beruf zählen zu den Angaben, die korrekt anzugeben sind und andernfalls durch eine "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" sanktioniert werden und schlimmstenfalls zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen- trotz jahrelanger Beitragszahlung.
Angesprochen hier sind die sicher nicht kleine Zahl von Studenten, die einer sozialversicherungspflichtigen Nebentätigkeit nachgehen. Hier stellt sich für den Versicherer die Frage: Ist der Student ein Student oder ein Arbeitnehmer ? Der Versicherer macht es sich hier einfach: Er übernimmt die Angaben des Kunden bzw. des Maklers- und der haftet.
Ich habe nun vom Sachbearbeiter A einer Versicherung die Auskunft bekommen: Der Student bleibt Student
Der Sachbearbeiter B sagt: Es kommt auf den überwiegenden Anteil der Tätigkeit an. 26 Stunden und 65% Stelle= Arbeitnehmer (ungünstiger Beitrag)
Sachbearbeiter C sagt (der gleichen Versicherung und zum Glück Entscheidungsträger ): Bei mir bleibt er Student und ich gebe das auch schriftlich.
Damit ist die Angelegenheit korrekt geklärt. Der Vorgang wird entsprechend mit der schriftlichen Aussage der Versicherung dokumentiert und damit ist der Kunde und auch ich als Makler auf der sicheren Seite.
Wie unschwer aus den widersprüchlichen Aussagen zweier Sachbearbeiter der gleichen Gesellschaft zu erkenen ist, ist ansonsten der Ärger im Leistungsfall sozusagen vorprogrammiert. Also: Hohe Sorgfalt walten lassen- nicht nur bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen, sondern auch bei den Angabe zu Sport und Beruf.