https://youtu.be/svaqydEeJgc
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https://youtu.be/svaqydEeJgc
---------------- Informationen für Arbeitgeber/Unternehmen----------------
15% bAV-Zuschuss - das bedeutet der Pflichtzuschuss für den Chef wirklich!
Ab 1.1.2019 sieht das BRSG alle Arbeitgeber in der Pflicht, die Gehaltsumwandlung ihrer Mitarbeiter durch einen Zuschuss von 15% zu verbessern. Hört sich nach Kosten an, ist aber nicht so: von den 20% SV-Ersparnis werden lediglich 15% weitergegeben. Es bleibt also sogar noch etwas übrig! Wer will, kann sogar "spitz" abrechnen (BMF 6.12.2017): bei Gehältern > BBG muss nur weitergegeben werden was tatsächlich eingespart wird. Der Zuschuss fällt für alle neuen Zusagen ab 1.1.2019 an; ab 1.1.2022 sind dann auch alle vorherigen Zusagen mit dem Arbeitgeberzuschuss zu verbessern.
Tipp: 15% Mindestzuschuss bedeutet, es darf auch gerne mehr sein! Eine lohnende Überlegung, denn für extrem wenig Kosten wird außerordentlich sinnvoll investiert. In die Zukunft, in die Mitarbeiter, in die Attraktivität des Unternehmens im Wettbewerb um die Besten.
Wir beraten Sie gerne!