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Nettikette adé!
>>>>— Arbeitgeber-Information —<<<<
Wer (aus Nettigkeit) bAV-Verträge neuer Mitarbeiter vom vorherigen Arbeitgeber übernimmt, setzt sich voll in die Nesseln.
Klartext: die ursprüngliche Zusage wird 1:1 übernommen. Und zwar mit schuldbefreiender Wirkung für den Ex-Chef.
Extraklartext: Den Letzten beißen die Hunde. Nicht nur was die Nachschusspflicht angeht (also Monat für Monat nachzahlen, bis der Tod euch scheidet), sondern auch was die Auswirkungen auf den Unternehmenswert angeht.
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To do: Überprüfung der Versorgungszusagen auf Nachschusspflicht und wo möglich Schadensbegrenzung oder Heilung.
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Für die Zukunft, alle Regelungen in der Versorgungsordnung festlegen.
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