Die 5 "beliebtesten" Irrtümer über die betriebliche Alter...

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Die 5 "beliebtesten" Irrtümer über die betriebliche Altersvorsorge Zum Jahresende möchte ich noch einmal rasch aufräumen - mit den "beliebtesten" Irrtümern zur betrieblichen Altersvorsorge, die mir in den letzten Wochen begegnet sind. 1. Irrtum: Die bAV läuft nur solange wie man bei dem Arbeitgeber arbeitet, wo die bAV abgeschlossen wurde. Richtig ist: Die bAV geht von einem zum nächsten Arbeitgeber mit Dir! Das ist sogar seit 2005 Gesetz! Das gilt für alle Verträge, die als Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds laufen. Und das sind die allermeisten Verträge wenn wir über bAV sprechen. Ausnahme: bAV die nicht von Dir sondern nur (oder zu einem erheblichen Teil) von Deinem Chef eingezahlt UND finanziert wurde. Er hat sie Dir also geschenkt - dafür musst Du aber ab Vertragsbeginn 3 Jahre bei ihm arbeiten. Wenn Du aber mindestens die drei Jahre dort warst muss er Dir auch diesen Vertrag mitgeben und Du kannst ihn beim neuen Arbeitgeber weiterführen. 2. Irrtum: Die bAV bezahle ich doch aus dem Nettoverdienst! Richtig ist: Du wandelst BRUTTOgehalt in bAV um. DAS vermindert die Euros, die ans Finanzamt und an die Sozialkassen überwiesen wird. Auf deiner Gehaltsabrechnung sieht das dann so aus: Dein normales (ungekürztes) Brutto abzüglich der durch die BRUTTOgehaltsumwandlung verminderten Abgaben. Das ergibt dann einen Nettoverdienst der natürlich höher ist als Dein früheres Netto - denn Du hast bei gleichem Brutto ja jetzt weniger Abzüge. Von diesem - sagen wir "künstlich erhöhten" - Nettoverdienst wird die komplette BRUTTOumwandlung abgezogen. Fazit: Ja, der bAV-Beitrag wird vom Nettoverdienst abgezogen ABER das ist viel höher als früher! Check! 3. Irrtum: Der Zuschuss des Arbeitgebers ist freiwillig. Richtig ist: Jeder Arbeitgeber muss Dir seit 2019 auf eine neue Direktversicherung 15 % Zuschuss zahlen - solange er durch Deine BRUTTOgehaltsumwandlung Sozialabgaben einspart. Richtig ist auch: Viele Arbeitgeber geben heute schon sehr viel mehr Zuschuss als die 15 % Pflichtzuschuss. 4. Irrtum: Die bAV/Direktversicherung kann gekündigt werden. Das steht sogar so in der jährlichen Wertbestätigung "Rückkaufswert bei Kündigung". Richtig ist: Die betriebliche Altersvorsorge ist bis zur Rente eine Einbahnstraße. Du kannst einzahlen aber es kommt kein Geld mehr zu Dir zurück! Punkt! Alles andere ist Schwachsinn! Ich erkläre Dir noch ganz kurz den ganzen Schwachsinn: Bei der Auszahlung ist der Betrag zu versteuern und KV/PV fällig. Der gute Deal mit dem Staat ist die nachgelagerte Besteuerung. Also, dass Du weniger Steuern auf die Auszahlung blechen musst. Das ist aber erst in der Rentenzeit der Fall. Lässt Du Dir heute das geld auszahlen, zahlst Du ja die volle Steuer. Und KV/PV auf 10 Jahre. Schwachsinn, stimmts?! Richtig ist aber auch: Wenn es unbedingt sein muss, kannst Du den Beitrag verringern oder aussetzen. Das solltest Du aber nur tun wenn sonst alles schiefläuft! Denn außer dem Euro den Du sparst - nur ein Bruchteil von dem was Dir "Netto" abgezogen wird(!!!) - entgeht Dor noch der Euro vom Arbeitgeber und die Euros vom Staat. 3.000 € die nicht eingezahlt werden sind locker 25.000 € die zur Rente fehlen. Weil ja nicht nur Deine Einzahlung fehlt sondern auch die Einzahlung Deiner Sponsoren Staat und Arbeitgeber UND der Performanceeffekt entgangener Gewinne. Zu allerletzt zu diesem leidigen Thema: Ja, Du könntest Deinem Chef gegenüber auf die Versorgungszusage verzichten, für deren finanzielle Absicherung er die Direktversicherung für Dich abgeschlossen hat. Diesem Verzicht muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Viele Arbeitgeber verweigern zu recht diese Zustimmung! 5. Irrtum: Die bAV wird mit weniger Garantie schlechter. Richtig ist: Die bAV wird möglicherweise sogar durch weniger Garantie besser! Weil mehr Geld in rentable und inflationsgeschützte Kapitalanlagen investiert werden kann. Allerdings wird das erwartete Mehr an Kapital durch den geringeren Rentenfaktor für neue Verträge ab 2022 wohl wieder aufgefressen. Du hast schon eine bAV - dann trifft Dich diese Veränderung nicht. Für Deinen Vertrag bleibt alles beim (guten) Alten!

Cordula Vis-Paulus

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Dieser Beitrag wurde am 29.12.2021 veröffentlicht von:
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