Letzter Kommentar (19.10.2025):
Geldanlage als zusätzliche Altersvorsorge, sowie günstigere Versicherungen.
KI-Zusammenfassung: Elmar Gumbrich aus Bingen am Rhein hat 1 Bewertungen auf WhoFinance. In Rheinland-Pfalz ist er auf Platz 142 der am besten bewerteten Beratenden und in Bingen am Rhein auf Platz 1. Seine letzte Bewertung ist älter als ein Jahr. Seine Schwerpunkte sind Geldanlage und Konto & Kredit. Er wird von Kunden für seine Beratungsqualität, sein Produktangebot, und seine Servicequalität geschätzt. In Bingen am Rhein gibt es 30 Berater und Beraterinnen, die von Kunden häufiger empfohlen werden. Für Geldanlage wird Rudolf Schrörs am häufigsten empfohlen und für Konto & Kredit Rudolf Schrörs. Quelle: WhoFinance
Letzter Kommentar (19.10.2025):
Geldanlage als zusätzliche Altersvorsorge, sowie günstigere Versicherungen.
Letzter Kommentar (27.04.2026):
Sehr gute Beratung, vielen Dank.
Letzter Kommentar (älter als ein Jahr):
Ich kann ehrlich eine Sache mit Sicherheit behaupten - in diesem Büro steht der Kunde an der Stelle. Die Beratungen sind mehr als nur professionell un
Letzter Kommentar (älter als ein Jahr):
War sehr toll.
Letzter Kommentar (13.05.2026):
Sehr nett und kompetent.
Letzter Kommentar (älter als ein Jahr):
Mein Lebensgefährte und ich sind schon seit einigen Jahren Kunden von Frau Krause. Sie hat meinen Mann (angestellt) und mich (selbstständig) von Anfan
Letzter Kommentar (älter als ein Jahr):
Gut erklärt, Optionen aufgezeigt, jederzeit für Fragen offen, angenehme Atmosphäre auf Augenhöhe.
Letzter Kommentar (älter als ein Jahr):
Baufinanzierung
Empfehlenswert bei Abschlüssen jeglicher Art im Hause der Commerzbank, ist das Hinterfragen von Provisionen und Kick-Back Zahlungen. Nicht alles was dort als "Service" und kostenlos dargestellt wird ist es auch. Noch immer fließen heimlich Gelder/Provisionen von der Ausgabegesellschaft an die Bank. Ein gesetzlich vorgeschriebener, ordnungsgemäßer Hinweis bezüglich Interessenkollisionen/Provisionen muss daher schriftlich, detailliert zu jedem Produkt/Beratung unter Angabe der Provisionshöhe erfolgen und zwar VOR Vertragsschluss. Nur so kann der Kunde tatsächlich zwischen kostenlosem Service und provisionsmotiviertem Verkauf (Eigeninteresse/Interessen-kollision) unterscheiden. Hier verzichtet man gerne auf die Provisionserklärungen und beim Kunden entsteht der Eindruck einer kostenlosen Serviceleistung. In der kommenden Zeit werden dann weitere allgemeine Broschüren mit Börseninformationen übergeben. Ab und an wird darin beiläufig erwähnt, das bei einigen Produkten Eigeninteressen bzw. Provisionszahlungen bestehen. Da dieses Thema allerdings nur pauschal mit einem Satz ausgeführt wird, erkennt der Kunde nicht welche Produkte davon betroffen sind, geschweige in welcher Höhe hier Kick-Back Zahlungen fließen. Für Kunden sind natürlich derartige Informationen essentiell. Denn man muss selbst auch die Entscheidung haben, warum der Berater mir ein Produkt empfiehlt. Weil er es als "passend" empfindet oder für ein Neuprodukt entsprechende Provisionen erhält? In der Vergangenheit hat es zahlreiche Gerichtsurteile zum Thema Kick-Back gegeben und beim Verschweigen derselben macht sich die Bank in der Regel schadensersatzpflichtig. Die Commerzbank beruft sich in dem Falle auf die viel später verteilten Broschüren... mit der kleingedruckten Fußnote. Man habe zwar die Provisionszahlung nicht erwähnt, aber hinterher habe der Kunde, auf Grund dieser Broschüren, viel früher entdecken können, das heimlich Geld geflossen sei.... der Schadenersatzanspruch sei damit verjährt! Die Beratungen sind noch immer geprägt von markanten Defiziten, durch die der Kunde auf der Strecke bleibt. Von Transparenz und Kundenfreundlichkeit kann hier nicht die Rede sein, gerade wenn der Kunde so ausgetrickst wird. Für Presseanfragen stehen sämtliche Unterlagen zur Einsicht/Kopie zur Verfügung.
Empfehlenswert bei Abschlüssen jeglicher Art im Hause der Commerzbank, ist das Hinterfragen von Provisionen und Kick-Back Zahlungen. Nicht alles was dort als "Service" und kostenlos dargestellt wird ist es auch. Noch immer fließen heimlich Gelder/Provisionen von der Ausgabegesellschaft an die Bank. Ein gesetzlich vorgeschriebener, ordnungsgemäßer Hinweis bezüglich Interessenkollisionen/Provisionen muss daher schriftlich, detailliert zu jedem Produkt/Beratung unter Angabe der Provisionshöhe erfolgen und zwar VOR Vertragsschluss. Nur so kann der Kunde tatsächlich zwischen kostenlosem Service und provisionsmotiviertem Verkauf (Eigeninteresse/Interessen-kollision) unterscheiden. Hier verzichtet man gerne auf die Provisionserklärungen und beim Kunden entsteht der Eindruck einer kostenlosen Serviceleistung. In der kommenden Zeit werden dann weitere allgemeine Broschüren mit Börseninformationen übergeben. Ab und an wird darin beiläufig erwähnt, das bei einigen Produkten Eigeninteressen bzw. Provisionszahlungen bestehen. Da dieses Thema allerdings nur pauschal mit einem Satz ausgeführt wird, erkennt der Kunde nicht welche Produkte davon betroffen sind, geschweige in welcher Höhe hier Kick-Back Zahlungen fließen. Für Kunden sind natürlich derartige Informationen essentiell. Denn man muss selbst auch die Entscheidung haben, warum der Berater mir ein Produkt empfiehlt. Weil er es als "passend" empfindet oder für ein Neuprodukt entsprechende Provisionen erhält? In der Vergangenheit hat es zahlreiche Gerichtsurteile zum Thema Kick-Back gegeben und beim Verschweigen derselben macht sich die Bank in der Regel schadensersatzpflichtig. Die Commerzbank beruft sich in dem Falle auf die viel später verteilten Broschüren... mit der kleingedruckten Fußnote. Man habe zwar die Provisionszahlung nicht erwähnt, aber hinterher habe der Kunde, auf Grund dieser Broschüren, viel früher entdecken können, das heimlich Geld geflossen sei.... der Schadenersatzanspruch sei damit verjährt! Die Beratungen sind noch immer geprägt von markanten Defiziten, durch die der Kunde auf der Strecke bleibt. Von Transparenz und Kundenfreundlichkeit kann hier nicht die Rede sein, gerade wenn der Kunde so ausgetrickst wird. Für Presseanfragen stehen sämtliche Unterlagen zur Einsicht/Kopie zur Verfügung.
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