Erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos 📁!
In Bezug auf den Abschluss einer Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist es unabdingbar, Einsicht in seine Patientenakte zu nehmen um zu verhindern, dass falsche Diagnosen in der Vergangenheit gestellt worden sind oder etwas vergessen wird, weil man sich nicht mehr daran erinnert 👨🏻⚕️ 🩺 🏥.
Hierzu gab es ein wichtiges und richtiges Urteil vom Europäischen Gerichtshof 🏛️:
Patienten haben einen Anspruch auf die kostenlose Einsicht in ihre Akten - auch ohne Angabe von Gründen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Vorausgegangen war ein Streit zwischen einer Zahnärztin und einem Patienten.
Hier der Artikel auf Tagesschau.de: