Haben Sie ein Fahrrad von Ihrem Arbeitgeber bekommen 🤔?

Haben Sie ein Fahrrad von Ihrem Arbeitgeber bekommen 🤔?

Hier ein aktuelles Urteil zur Überlassung von Fahrradzubehör, welches steuerfrei sein kann ⚠️.

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein (Elektro-)Fahrrad zur Privatnutzung, ist dieser geldwerte Vorteil grundsätzlich nach § 3 Nr. 37 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat nun darauf hingewiesen, was gilt, wenn auch Fahrradzubehör überlassen wird.

Beispiele für begünstigtes Zubehör

  • Fest am Rahmen des Fahrrads oder anderen Fahrradteilen verbaute Zubehörteile wie z. B. Fahrradständer, Gepäckträger, Schutzbleche, Klingel, Rückspiegel, Schlösser, Navigationsgeräte,
  • andere angebaute Träger oder
  • modellspezifische Halterungen.

Liegt demgegenüber nicht begünstigtes Fahrradzubehör vor, ist der geldwerte Vorteil aus der Überlassung steuerpflichtig. Die Oberfinanzdirektion nennt hierfür folgende Beispiele:

Beispiele für nicht begünstigtes Zubehör

  • Fahrerausrüstung (z. B. Helm und Kleidung),
  • in modellspezifische Halterungen einsetzbare Geräte (z. B. Smartphone, mobiles Navigationsgerät) oder
  • Gegenstände (z. B. Fahrradanhänger, Lenker-, Rahmen- oder Satteltaschen oder Fahrradkorb).

OFD Frankfurt, Verfügung vom 2.11.2023, Az. S 2334 A - 32 - St 210

Quelle:

Marco Mahling

Erfahren Sie mehr über den Finanzexperten.
Zum Beraterprofil

Alle Beiträge

Alle Artikel von Marco Mahling
Zu den Beiträgen

WhoFinance

Finden Sie die richtige Beratung in Ihrer Nähe.
Zu WhoFinance
Dieser Beitrag wurde am 14.04.2024 veröffentlicht von:
Marco Mahling

aus München

4,9 (1116)

Marco Mahling gleich kontaktieren

Ihre Daten werden vertraulich behandelt - mehr Infos zum Datenschutz. Ihre Nachricht wird verschlüsselt übertragen.

Weitere News von Marco Mahling

29.04.2026
Versicherung

🚨 GKV-Reform: TK-Chef wirft Staat Betrug am Bürger vor 🫠

Haben Sie es schon mitbekommen? Jens Baas, Vorstandschef der Techniker Krankenkasse (Deutschlands größter gesetzlicher Kasse mit über 12 Mio. Versicherten), findet deutliche Worte zur aktuellen GKV-Reform – und diese sollten Sie kennen, bevor Sie... weiterlesen