🏠 Verbilligte Überlassung einer Wohnung – Wichtige Hinweise für Vermieter ⚠️

Autor : Marco Mahling
31. Januar 2025
🏠 Verbilligte Überlassung einer Wohnung – Wichtige Hinweise für Vermieter ⚠️

Vermieten Sie eine Wohnung an Angehörige, wie z. B. Kinder, Eltern oder Geschwister, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, damit das Mietverhältnis vom Finanzamt anerkannt wird. 📋💡

 

👉 Was ist wichtig?

 

Der Mietvertrag sollte den Bedingungen entsprechen, die auch unter Fremden üblich sind – inkl. regelmäßiger Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen. Falls dies nicht der Fall ist, können Werbungskosten steuerlich nicht geltend gemacht werden. ❌💶

 

Was ist die Entgeltlichkeitsgrenze?

 

💰 Die vereinbarte Miete muss mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen (§ 21 Abs. 2 Satz 2 EStG), damit der volle Werbungskostenabzug erhalten bleibt.

 

✅ Beispiele:

 

• 66 % oder mehr: Volle Anerkennung der Werbungskosten

• Zwischen 50 % und 66 %: Werbungskostenabzug ist möglich, wenn eine positive Totalüberschussprognose vorliegt

• Unter 50 %: Das Finanzamt stuft die Vermietung als „teilentgeltlich“ ein, was eine anteilige Kürzung der Werbungskosten zur Folge hat.

 

🔍 Was zählt zur ortsüblichen Miete?

 

Die ortsübliche Marktmiete umfasst die Kaltmiete plus die umlagefähigen Kosten gemäß der Betriebskostenverordnung (Warmmiete).

 

💼 Auch bei der Vermietung an Fremde gilt diese Grenze, unabhängig davon, ob rechtliche oder tatsächliche Gründe eine Mieterhöhung verhindern.

 

🔄 Unser Tipp:

 

Überprüfen Sie regelmäßig bestehende Mietverhältnisse und passen Sie die Miete gegebenenfalls an, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Marco Mahling

München

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