🏠⚖️ Mietrecht aktuell: Steuerfreie Abfindung bestätigt!

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💥 Neues Urteil vom Finanzgericht München bringt Klarheit:

Mieter*innen, die eine Abfindung für die freiwillige Auflösung ihres Mietvertrags erhalten, müssen diese nicht versteuern – selbst wenn sie im Vertrag als „Umzugsbeihilfe“ bezeichnet wird.

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Dieser Beitrag wurde am 02.04.2025 veröffentlicht von:
Marco Mahling

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