Die lineare AfA soll ab 2024 von 2 auf 3 % steigen.
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Die lineare AfA soll ab 2024 von 2 auf 3 % steigen.
Das Bundesfinanzministerium hat am vergangen Freitag den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht. Damit soll die im Koalitionsvertrag enthaltene Anhebung des steuerlichen (linearen) Normalabschreibungssatzes für den Mietwohnungsneubau nach § 7 Absatz 4 EStG von 2 auf 3 % erfolgen.
Die Regelung soll erst für neue Mietwohngebäude gelten, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden.
Den ganzen Artikel finden Sie hier:
https://www.thomas-daily.de/td-morning-news/1502965-lineare-afa-soll-ab-2024-von-2-auf-3-steigen/
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