Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Vermieter dürfen nach dem Austausch einer Heizung die Miete erhöhen – selbst wenn keine tatsächliche Energieeinsparung nachgewiesen wird.
🔍 Was bedeutet das konkret?
- Erwartete Einsparung zählt: Entscheidend ist nicht der tatsächliche Energieverbrauch, sondern die prognostizierte Einsparung durch die neue Heizung.
- Mieterhöhung zulässig: Vermieter können die Miete erhöhen, wenn durch die Modernisierung eine nachhaltige Einsparung von Endenergie zu erwarten ist.
- Transparenzpflicht: Vermieter müssen bei der Mieterhöhung offenlegen, ob sie staatliche Fördermittel oder zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung erhalten haben.
⚖️ Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?
- Für Mieter: Es ist wichtig, die Mieterhöhung genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, insbesondere wenn die erwartete Energieeinsparung nicht plausibel erscheint.
- Für Vermieter: Eine sorgfältige Dokumentation der Modernisierungsmaßnahmen und der erwarteten Energieeinsparung ist entscheidend, um rechtssichere Mieterhöhungen durchzuführen.