Warum Vermieter auf den Versicherungsschutz der Mieter achten sollten – besonders bei möbliertem Wohnraum

Autor : Michael Asmus
03. März 2025
Warum Vermieter auf den Versicherungsschutz der Mieter achten sollten – besonders bei möbliertem Wohnraum

 

 

Als Vermieter – insbesondere von möbliertem Wohnraum – sollte man sich bewusst machen, dass bestimmte Versicherungen für Mieter finanzielle Risiken minimieren können. Dazu gehören insbesondere die Privathaftpflicht-, Hausrat- und Glasversicherung.

 

Diese Versicherungen sind theoretisch nicht notwendig, da der Vermieter bei Schäden grundsätzlich nur einen Anspruch darauf hat, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Dennoch können sie viele Streitfälle vermeiden und für beide Seiten von Vorteil sein.

 

Wichtig:

Der Vermieter kann den Mieter nicht dazu verpflichten, eine Versicherung abzuschließen. Genauso wenig ist der Vermieter verpflichtet, jedem Interessenten einen Mietvertrag anzubieten. Es bleibt ihm überlassen, nach welchen Kriterien er Mieter auswählt.

1. Privathaftpflichtversicherung – Schutz bei Schäden am Mietobjekt

 

Ein klassisches Beispiel zeigt, wie eine Privathaftpflichtversicherung Kosten übernehmen kann:

 

Ein Mieter schließt sich aus, während der Herd noch läuft. In Panik bricht er die Tür auf, um einen Brand zu verhindern. Die Folge:

• Die Tür muss provisorisch gesichert werden (Notverbarrikadierung).

• Die beschädigte Tür muss ersetzt werden.

 

Kosten des Schadens:

• Notverbarrikadierung: 700 €

• Ersatz der Tür (Zeitwert): 500 €

• Gesamtkosten: 1.700 €

 

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall 1.200 € (700 € für die Notverbarrikadierung und 500 € für die Tür). Der Restbetrag ist Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter, da ein Vermieter nur Anspruch auf den Zeitwert hat.

 

Ohne Versicherung müsste der Mieter die gesamten 1.700 € zahlen, was oft zu Problemen führt.

2. Hausratversicherung – besonders wichtig bei möblierten Apartments

 

Die Hausratversicherung deckt Schäden an Möbeln und persönlichen Gegenständen des Mieters durch:

• Feuer

• Leitungswasser

• Sturm & Hagel

• Einbruchdiebstahl

• Elementarschäden

 

Gerade bei möblierten Apartments stellt sich die Frage, wer für beschädigte Möbel aufkommt. Falls der Mieter eine eigene Hausratversicherung besitzt, werden seine persönlichen Gegenstände abgesichert.

 

Was passiert, wenn das Apartment unbewohnbar wird?

 

Wenn ein Apartment nach einem Schaden (z. B. durch Feuer oder Leitungswasser) nicht mehr bewohnbar ist, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Der Vermieter übernimmt die Kosten für eine Ersatzunterkunft, erhält aber weiterhin die vereinbarte Miete.

2. Der Mieter zahlt keine Miete mehr und organisiert sich von der gesparten Miete selbst eine Unterkunft für die Zeit der Wiederherstellung.

 

Wichtig: Der Vermieter kann nicht beides verlangen – also die volle Miete erhalten und gleichzeitig darauf bestehen, dass der Mieter die Kosten einer Ersatzunterkunft selbst trägt.

 

Ein Vorteil der Hausratversicherung ist, dass sie in vielen Fällen die Unterbringungskosten des Mieters übernimmt, wenn das Apartment nach einem Versicherungsfall nicht bewohnbar ist.

3. Glasversicherung – oft übersehen, aber wichtig

 

Viele Mieter gehen davon aus, dass eine zerbrochene Glasscheibe automatisch von der Haftpflichtversicherung gedeckt ist – das ist jedoch nicht der Fall!

 

Glasbruch ist in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen, wenn es sich um Glas handelt, das der Mieter selbst hätte versichern können. Eine Glasversicherung deckt Schäden an:

• Fenstern

• Glastüren

• Duschkabinen

• Glaskochfeldern in der Einbauküche

 

Besonders bei hochwertigen Küchen oder bodentiefen Fenstern kann ein Schaden teuer werden. Ohne Glasversicherung müssen entweder der Mieter oder der Vermieter selbst für den Schaden aufkommen.

Wie der Vermieter indirekt den Versicherungsschutz im Blick behalten kann

 

Da der Vermieter den Mieter nicht zwingen kann, eine Versicherung abzuschließen, gibt es dennoch eine Möglichkeit, sich abzusichern:

• Er kann mit dem Mieter vereinbaren, dass er die Versicherungsbeiträge übernimmt.

• Dadurch erhält der Vermieter automatisch einen Überblick darüber, ob die Versicherung besteht.

• Dies stellt eine indirekte Kontrollmöglichkeit dar, ohne dass der Mieter zur Versicherung gezwungen wird.

 

Diese Lösung kann besonders bei hochwertigen möblierten Apartments sinnvoll sein, um Schäden finanziell abzusichern.

Fazit: Versicherungen sind kein Muss, aber oft sinnvoll

 

Ein Vermieter kann den Abschluss einer Privathaftpflicht-, Hausrat- oder Glasversicherung nicht erzwingen. Dennoch kann er:

✅ Mieter nach eigenen Kriterien auswählen

✅ Versicherungsbeiträge übernehmen, um sicherzustellen, dass der Schutz besteht.

✅ Schäden über die Kaution absichern, falls keine Versicherung vorhanden ist

 

Letztlich liegt es in der Verantwortung des Mieters, sich gegen finanzielle Risiken abzusichern. Als Vermieter sollte man sich dessen bewusst sein und bei der Mieterauswahl entsprechend vorgehen.

Michael Asmus

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