HAUS GEKAUFT ODER VERKAUFT?

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Welche Versicherungen beim Eigentümerwechsel wirklich geprüft werden müssen

Der Kauf oder Verkauf eines Hauses ist eine weitreichende finanzielle Entscheidung. Finanzierung, Notartermin und Übergabe stehen im Mittelpunkt – der Versicherungsschutz wird dabei häufig nur beiläufig behandelt.

Gerade beim Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses entstehen jedoch regelmäßig Risiken, weil bestehende Versicherungsverträge ungeprüft übernommen werden.

Dieser Leitfaden zeigt, welche Versicherungen beim Hauskauf oder Hausverkauf zwingend überprüft werden sollten – unabhängig vom Standort, auch im Rahmen einer Online-Beratung.

1. Wohngebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel

Automatischer Übergang nach § 95 VVG

Beim Verkauf einer Immobilie geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über.

Das bedeutet:

  • Der Käufer wird mit Grundbucheintrag Versicherungsnehmer

  • Der Vertrag läuft zunächst unverändert weiter

  • Es besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht

Wichtig:
Automatisch übernommen bedeutet nicht automatisch passend.

Viele Gebäudeversicherungen wurden über Jahre nicht überprüft oder an neue Gegebenheiten angepasst.

2. Gebäudeversicherung prüfen: Risiko der Unterversicherung

Eine der häufigsten Problematiken beim Hauskauf ist eine nicht mehr korrekte Versicherungssumme.

Typische Ursachen:

  • Modernisierungen wurden nicht gemeldet

  • Dach, Fenster oder Heizung wurden erneuert

  • Anbauten oder hochwertige Innenausstattung fehlen in der Berechnung

  • Baukostensteigerungen sind nicht ausreichend berücksichtigt

Liegt eine Unterversicherung vor, kann der Versicherer im Schadenfall anteilig kürzen.

Deshalb sollte geprüft werden:

  • Stimmt der Wiederherstellungswert?

  • Ist der gleitende Neuwert korrekt ermittelt?

  • Wurde der aktuelle Baukostenindex berücksichtigt?

3. Elementarschadenversicherung – häufige Lücke bei Altverträgen

Starkregen, Rückstau, Überschwemmung oder Erdrutsch sind bundesweit relevante Risiken.

Viele ältere Gebäudeversicherungen enthalten:

  • keinen Elementarschutz

  • oder nur eingeschränkte Deckungen

Beim Eigentümerwechsel sollte geprüft werden, ob eine Elementarversicherung sinnvoll ergänzt werden sollte – insbesondere bei Keller, Hanglage oder älteren Entwässerungssystemen.

4. Leerstand zwischen Kauf und Einzug

Zwischen Eigentumsumschreibung und Einzug liegt häufig eine Renovierungsphase.

Ein leerstehendes Haus stellt aus Sicht des Versicherers ein erhöhtes Risiko dar.

Je nach Tarif gelten:

  • Meldepflichten

  • besondere Sicherungsanforderungen

  • Leistungseinschränkungen

Wird ein Leerstand nicht angezeigt, kann es im Schadenfall zu Leistungskürzungen kommen.

5. Renovierung nach Hauskauf – reicht der bestehende Schutz?

Nach dem Erwerb folgen häufig:

  • Sanierungen

  • energetische Modernisierungen

  • Anbauten

  • Installation von Photovoltaik oder Wärmepumpe

Zu prüfen ist:

  • Sind Baumaterialien versichert?

  • Besteht Schutz während der Bauphase?

  • Sind neue Gebäudebestandteile mitversichert?

Die bestehende Wohngebäudeversicherung deckt Bauphasenrisiken nicht automatisch vollständig ab.

6. Praxis-Hinweis: Warum Altverträge selten optimal sind

In der Beratung zeigt sich regelmäßig ein typisches Muster:

Verkäufer haben kurz vor dem Eigentümerwechsel verständlicherweise kein großes Interesse mehr daran, umfangreiche Anpassungen an der Gebäudeversicherung vorzunehmen – insbesondere wenn diese Mehrkosten verursachen.

Das ist nachvollziehbar.

Problematisch wird es jedoch, wenn Käufer den bestehenden Vertrag unverändert übernehmen, ohne ihn fachlich prüfen zu lassen.

Häufig fehlen:

  • Aktualisierungen nach Modernisierungen

  • zeitgemäßer Elementarschutz

  • moderne Leistungsbausteine

  • Absicherung neuer Gebäudetechnik

Das ist kein Vorwurf gegenüber dem Vorbesitzer, sondern eine typische Übergangssituation.

Dennoch gilt:
Eine Wohngebäudeversicherung sollte beim Hauskauf niemals ungeprüft 1:1 übernommen werden.

7. Sonderkündigungsrecht nach Hauskauf

Nach dem Eigentümerwechsel besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Der neue Eigentümer kann:

  • innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag kündigen

  • oder den bestehenden Vertrag anpassen

Ob eine Kündigung sinnvoll ist oder eine Optimierung genügt, hängt vom Leistungsumfang ab.

8. Welche Versicherungen zusätzlich geprüft werden sollten

Neben der Wohngebäudeversicherung sollten auch folgende Punkte überprüft werden:

  • Private Haftpflicht (Grundstückseigentümer-Risiko)

  • Absicherung von Photovoltaikanlagen

  • Glasversicherung

  • Bauleistungsversicherung bei größeren Umbauten

Fazit: Gebäudeversicherung nach Hauskauf immer professionell prüfen lassen

Der Eigentümerwechsel ist ein zentraler Prüfpunkt für den Versicherungsschutz.

Eine strukturierte Analyse sollte:

  • Unterversicherung ausschließen

  • Elementarschutz bewerten

  • Bauphasenrisiken prüfen

  • aktuelle Tarifstandards vergleichen

Wer eine Immobilie erwirbt, investiert häufig einen sechs- oder siebenstelligen Betrag.
Eine fundierte Risikoanalyse schafft Klarheit und verhindert Deckungslücken.

Online-Beratung zur Gebäudeversicherung

Eine Überprüfung Ihrer bestehenden Gebäudeversicherung ist vollständig digital möglich.

Über www.devk-stolberg.de können Unterlagen eingereicht und transparent analysiert werden – bundesweit und ortsunabhängig.

Ziel ist keine pauschale Kündigung, sondern eine sachliche Bewertung von:

  • Leistung

  • Risiko

  • Wirtschaftlichkeit

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich die Gebäudeversicherung beim Hauskauf übernehmen?

Ja, sie geht automatisch über. Sie können jedoch innerhalb eines Monats kündigen.

Kann ich die bestehende Versicherung sofort wechseln?

Ja, über das Sonderkündigungsrecht nach Eigentumsumschreibung.

Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist?

Im Schadenfall kann eine anteilige Kürzung erfolgen (Unterversicherung).

Ist Elementarschutz automatisch enthalten?

Nein, dieser Baustein muss ausdrücklich vereinbart sein.

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Michael Asmus

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Dieser Beitrag wurde am 27.02.2026 veröffentlicht von:
Michael Asmus

aus Stolberg

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